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Das sollten Sie über die Krankenkasse wissen
Wie funktioniert die Krankenkasse in der Schweiz?
Die Krankenkasse-Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und gesetzlich vorgeschrieben. Jede Person kann ihre Krankenkasse frei wählen und jährlich wechseln. Die Leistungen der Grundversicherung decken Behandlungen beim Arzt oder im Spital ab und sind bei allen Krankenkassen gleich. Die Prämien variieren jedoch je nach Krankenkasse und Wohnort. Darüber hinaus gibt es freiwillige Zusatzversicherungen, die erweiterte Leistungen wie Alternativmedizin oder weltweiten Schutz bieten.
Was sollte ich über die Grundversicherung wissen?
- Jede Person in der Schweiz muss sich bei einer Krankenkasse grundversichern.
- Eine Krankenkasse darf eine Person in der Grundversicherung nicht ablehnen.
- Ein Wechsel der Krankenkasse-Grundversicherung ist jedes Jahr möglich.
- Die Leistungen der Grundversicherung sind überall gleich und decken Kosten bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall ab.
Die KPT bietet sechs Grundversicherungsmodelle an, bei denen die erste Anlaufstelle entscheidend ist:
- KPTwin.doc: Behandlung startet beim Hausarzt.
- KPTwin.easy: Erstberatung erfolgt telefonisch über ein Beratungszentrum.
- KPTwin.win: Erstkontakt entweder via Beratungszentrum oder Hausarzt (Kombimodell)
- KPTwin.plus: Behandlung startet in einem Gesundheitsnetz.
- KPTwin.smart: Sie melden Symptome digital in einer App via Symptom-Checker.
- Standardmodell: keine Einschränkungen, freie Arztwahl und direkt zum Spezialisten.
Wie kann ich die Krankenkasse wechseln und kündigen?
- Grundversicherung: Die Kündigung muss bis zum 30. November bei der Krankenkasse eintreffen, mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres.
- Zusatzversicherungen: Andere Kündigungsfristen oft mit mehrjährigen Laufzeiten – Details in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Wichtige Schritte bei der Kündigung:
- Schriftlich kündigen: per Brief – am besten eingeschrieben
- Fristen einhalten: Verspätete Kündigungen gelten erst für das Folgejahr.
- Neue Krankenkasse: Bei der Krankenkasse rechtzeitig anmelden
Weitere Infos: Krankenkasse wechseln: Fristen und Vorgehen
Was bedeuten Franchise und Selbstbehalt?
- Franchise: Das ist der fixe Betrag, den Sie zuerst selbst bezahlen müssen, bevor die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Sie können eine Franchise zwischen 300 und 2'500 Franken wählen. Eine höhere Franchise bedeutet tiefere Prämien.
- Selbstbehalt: Sobald die Franchise erreicht ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten – aber nicht komplett. Sie zahlen 10% der weiteren Behandlungskosten selbst, maximal jedoch 700 Franken pro Jahr.
Beispiel:
- Ihre Franchise beträgt 500 Franken.
- Sie haben Arzt- und Spitalkosten von 1'500 Franken im Jahr.
- Die ersten 500 Franken bezahlen Sie selbst (Franchise).
- Von den restlichen 1'000 Franken zahlen Sie 10% Selbstbehalt, also 100 Franken.
- Die Krankenkasse übernimmt den Restbetrag von 900 Franken.
Wie viel kostet die Krankenkasse in der Schweiz?
Die Prämien für die Grundversicherung hängen von mehreren Faktoren ab:
- Wohnort: In Städten sind die Prämien oft höher.
- Alter: Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben unterschiedliche Prämienstufen.
- Modell: Je nach gewählter Anlaufstelle ist die Prämie tiefer.
- Franchise: Eine höhere Franchise reduziert die Prämie.
Wie kann ich Prämien sparen?
- Franchise anpassen: Eine höhere Franchise (bis 2'500 Franken) senkt die monatliche Prämie.
- Günstigeres Modell wählen: Modelle wie Hausarzt, HMO oder Telemedizin sind oft günstiger.
- Zahlungsrhythmus: Viele Krankenkassen bieten Rabatte bei halbjährlicher oder jährlicher Zahlung an.
- Prämienverbilligung: Personen mit niedrigem Einkommen (Studenten etc.) können bei ihrem Wohnkanton eine Verbilligung beantragen.
Weitere Infos: Krankenkassenprämien sparen
Was sollte ich über die Zusatzversicherung wissen?
Eine Zusatzversicherung ist im Gegensatz zur Grundversicherung freiwillig. Zusatzversicherungen decken Leistungen ab, die von der Grundversicherung nicht übernommen werden: zum Beispiel Komplementärmedizin (ambulante Zusatzversicherung), Zahnarztkosten, besondere Spitalleistungen oder Beiträge an Fitness-Abos . Krankenkassen können Anträge auf Zusatzversicherungen ablehnen oder Risikozuschläge verlangen. Zusatzversicherungen haben oft mehrjährige Vertragslaufzeiten und deshalb längere Kündigungsfristen.