Die alternativen Grundversicherungsmodelle haben eines gemeinsam: Sie als versicherte Person helfen mit, die Gesundheitskosten einzudämmen, und erhalten dafür einen Rabatt auf Ihre Versicherungsprämie. Zwei dieser Grundversicherungsmodelle sind KPTwin.doc und KPTwin.win.
Bei Gesundheitsfragen wenden Sie sich an Ihren Hausarzt
Damit machen Sie Ihren Hausarzt zu Ihrer ersten Ansprechperson in Gesundheitsfragen. Er koordiniert Ihre ganze Behandlung und überweist Sie bei Bedarf an einen Spezialarzt, einen Chiropraktiker, Physiotherapeut oder ins Spital. Damit wir deren Leistungen übernehmen können, benötigen wir die Überweisungsbestätigung, die der Hausarzt ausgestellt hat. Diese sollten Sie uns spätestens mit der Rechnung senden.
Im Grundsatz benötigen Sie für alle weiteren Behandlungen durch Spezialärzte oder Spitäler eine Überweisung durch den Hausarzt. Unabhängig davon, ob es sich um eine einmalige oder eine regelmässige Behandlung handelt. Bei einer regelmässigen Behandlung durch einen Spezialisten kann Ihnen Ihr Hausarzt eine Dauerüberweisung von maximal zwölf Monaten ausstellen. Wenn Sie nach einem Spitalaufenthalt eine Bade- oder Erholungskur antreten wollen, benötigen Sie ebenfalls eine ärztliche Überweisung.
So gehen Sie bei einer Überweisung vor wenn diese noch nicht der KPT vorliegt
- Drucken Sie das Formular Überweisungsbestätigung aus.
- Lassen Sie die Bestätigung durch Ihren Hausarzt ausfüllen (inkl. Praxis-Stempel und Unterschrift).
- Senden Sie uns das ausgefüllte Formular per Post oder per Kundenportal KPTnet zu. Oder Sie fotografieren es mit Ihrem Smartphone und übermitteln es uns per KPTnet-App. Wie Sie uns online Dokumente senden können, erfahren Sie auf der Seite Dokumente einreichen.
Per Online-Formular
Sind Sie noch nicht beim Kundenportal KPTnet registriert? Dann senden Sie uns die ausgefüllte Überweisungsbestätigung gleich online zu.
Erinnern Sie die Spezialisten an Ihre Informationspflicht
Ihr Hausarzt kann uns die Überweisung auch per E-Mail bestätigen. Wichtig ist, dass sämtliche Angaben gemäss unserem KPT-Formular enthalten sind. Informieren Sie entsprechend Ihren Hausarzt dass Sie im Modell KPTwin.doc oder KPTwin.win versichert sind und Sie die Überweisung gemäss den allgemeinen Versicherungsbedingungen der KPT bestätigen müssen.
Keine Überweisungsbestätigung benötigen Sie bei
- Notfällen
- gynäkologischen Untersuchungen
- geburtshilflicher Betreuung
- Untersuchungen beim Augen- oder Zahnarzt
Falls Sie unsicher sind, wann Sie eine Überweisungsbestätigung benötigen, rufen Sie bitte Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Gut zu wissen
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Fragen und Antworten
- Bis wann muss ich die Überweisungsbestätigung an die KPT senden?
Ihr Hausarzt muss die Bestätigung vor der Überweisung ausfüllen. Sie können uns die Überweisungsbestätigung jederzeit senden. Wir benötigen sie aber spätestens dann, wenn Sie uns die Rechnung der Untersuchung oder der Behandlung einreichen, zu der Sie Ihr Hausarzt überwiesen hat.
Ihr Hausarzt kann uns die Überweisung auch per E-Mail bestätigen. Wichtig ist, dass die Angaben gemäss unserem Formular Überweisungsbestätigung enthalten sind.
- Mein Gynäkologe hat mich an eine Spezialistin verwiesen. Braucht es dazu eine Überweisungsbestätigung?
Nein. Wenn es sich bei der weiteren Abklärung um den gleichen gynäkologischen Fall handelt, ist keine Überweisungsbestätigung notwendig. Die Untersuchung fällt dann ebenfalls unter die Ausnahmen gemäss Artikel 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Von der Überweisungspflicht ausgenommen sind zudem die folgenden Leistungen:
- gynäkologische Untersuchungen
- geburtshilfliche Betreuung
- Notfall
- Untersuchungen beim Augen- oder Zahnarzt
- Benötige ich für eine Konsultation beim Urologen eine Überweisungsbestätigung?
Ja. In diesem Fall wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren Hausarzt und lassen Sie sich mittels Überweisungsbestätigung zum Urologen überweisen.
- Ich will mich von einer Chiropraktorin behandeln lassen. Muss ich dafür eine Überweisungsbestätigung meines Hausarztes einreichen?
Ja für die chiropraktische Behandlung muss eine Überweisung Ihres Hausarztes vorliegen. Die Überweisungsbestätigung ist für die jeweilige Diagnose max. 12 Monate gültig.
Sollte die Behandlung länger als geplant dauern, ist eine weitere neue Überweisung beim Hausarzt einzufordern. In diesem Fall muss die neue Überweisungsbestätigung umgehend der KPT eingereicht werden.
- Muss ich für die Überweisungsbestätigung das KPT-Formular verwenden oder reicht auch ein Schreiben meiner Hausärztin?
Wir akzeptieren auch ein Schreiben Ihrer Hausärztin oder ein E-Mail. Wichtig ist, dass die Angaben gemäss unserem KPT-Formular enthalten sind. Hier geht’s zum Überweisungsformular.
- Mein Hausarzt ist gleichzeitig auch ein Herzspezialist. Muss ich nun eine Überweisungsbestätigung einreichen, wenn er mich wegen Herzproblemen behandelt?
Nein. Wenn Ihr Hausarzt gleichzeitig auch Spezialist ist, brauchen Sie keine Überweisungsbestätigung einzureichen.
- Benötige ich eine Überweisungsbestätigung auch, wenn ich ein anderes Grundversicherungsmodell als KPTwin.doc oder KPTwin.win habe?
Nein. Die Überweisungsbestätigung ist nur im Zusammenhang mit den Grundversicherungsmodellen KPTwin.doc und KPTwin.win erforderlich.
- Kann ich die ausgefüllte Überweisungsbestätigung auch online einreichen?
Ja. Sie können uns die ausgefüllte Überweisungsbestätigung auch per E-Mail oder via Kundenportal KPTnet zustellen. Wichtig ist, dass die Angaben gemäss unserem Formular Überweisungsbestätigung enthalten sind.
- Wann brauche ich keine Überweisungsbestätigung von meinem Hausarzt?
Von der Überweisungsbestätigung ausgenommen sind folgende Leistungen:
- gynäkologische Untersuchungen
- geburtshilfliche Betreuung
- Notfall
- Untersuchungen beim Augen- oder Zahnarzt