Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und frei von jeglicher Kaufverpflichtung. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind die Mitarbeitenden der KPT-Gruppe sowie Mitarbeitende der Kooperationspartner dieses Wettbewerbs. Die erforderlichen Angaben müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein. Automatisch generierte Einträge und technische Manipulationen werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. KPT behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei unsachgemässer Teilnahme (inkl. Angaben von falschen Daten) auszuschliessen und die Preise an andere Teilnehmende zu vergeben.

Gewinn 500-Franken Gutschein an Ihre Anti-Stress-Routine

Geben Sie uns im Bemerkfeld an, bei welcher Unternehmung in der Schweiz im Bereich Sport, Wellness, Spa etc. wir Ihnen im Falle Ihres Gewinns den 500-Franken-Gutschein bestellen dürfen. Der Gutschein muss bei einer Firma in der Schweiz gegen Rechnung bestellt und eingelöst werden können. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Ohne Angabe einer entsprechenden Unternehmung im Bemerkfeld ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. 

Teilnahmeschluss: Samstag, 30. November 2024

Datenbearbeitung

Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren Sie, dass die KPT-Gruppe Ihre Daten innerhalb der nächsten zwei Jahre zu Marketingzwecken verwendet und Ihnen gegebenenfalls maximal zwei Mal attraktive Versicherungsangebote und Informationen unterbreitet. Die Bearbeitung der Daten erfolgt unter Einhaltung des schweizerischen Datenschutzgesetzes. Ihre Daten werden ausschliesslich von der KPT-Gruppe genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Teilnehmenden sind jederzeit berechtigt, der KPT die weitere Verwendung ihrer Adressdaten zu untersagen mittels schriftlicher Mitteilung an: KPT, Marketing, Postfach, 3001 Bern, marketing@kpt.ch. KPT ist berechtigt, die Gewinner mit Namen (und gegebenenfalls Bild) auf ihrer Website und weiteren Medien wie zum Beispiel der Kundenzeitschrift zu nennen.

Verlosung und Gewinnvergabe

Die Verlosung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit am Hauptsitz der KPT in Bern statt. Die Gewinner werden persönlich benachrichtigt, das Kommunikationsmittel wählt KPT. Kann ein Gewinner mit den der KPT angegebenen Kontaktdaten nicht innert 8 Wochen erreicht werden, so ist KPT berechtigt, einen Ersatzgewinner zu verlosen. Kann die Übergabe des Gewinns im Anschluss an die Gewinnbenachrichtigung aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht erfolgen, so verfällt der Gewinn ersatzlos. Sollte der Gewinn aus einem nicht von KPT zu vertretenden Grund nicht geliefert werden können, so ist KPT zur Stellung eines gleichwertigen Ersatzgewinns berechtigt. Sofern die Inanspruchnahme eines Gewinns Folgekosten verursacht, so sind solche Kosten durch den Gewinner zu tragen. Eine allfällige Versteuerung des Gewinns obliegt dem Gewinner.

Eine Barauszahlung der Preise oder Ausgabe eines Ersatzgewinns auf Begehren des Gewinners ist nicht möglich. KPT haftet nicht für Rechts- oder Sachmängel des Gewinns. Über den Wettbewerb und die Gewinnermittlung wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.