
Neu in der Schweiz? Alle Infos zur Krankenkasse
Herzlich willkommen in der Schweiz – und vielleicht auch schon bald bei der KPT.
Ein wichtiger Schritt nach Ihrem Umzug in die Schweiz ist die Anmeldung bei einer Krankenkasse. Als zugewanderte Person benötigen Sie eine obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) – oder kurz Grundversicherung.
Zusatzversicherungen machen Ihren Schutz komplett. Sie sind im Gegensatz zur Grundversicherung freiwillig. Daher können Sie diese je nach Ihren Bedürfnissen auswählen. Die KPT bietet beides an - gerne beraten wir Sie rund um Ihre Krankenversicherung in der Schweiz.
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Telefon: +41 (0)58 310 99 97
Das Wichtigste zur Krankenversicherung in der Schweiz
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Die Grundversicherung
Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und sichert eine qualitativ hochstehende und umfassende Grundversorgung für die Schweizer Bevölkerung. Ob bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft: Alle sind im selben Umfang versichert. Ab dem Zeitpunkt Ihrer Einreise in der Schweiz haben Sie 3 Monate Zeit, sich um den Abschluss einer Grundversicherung zu kümmern. Die Krankenkasse kann Sie nicht ablehnen. Zudem können Sie Ihre Grundsicherung jedes Jahr bis Ende November künden zu einer anderen Krankenkasse nach Wahl wechseln.
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Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen ergänzen Ihren Versicherungsschutz. Sie bezahlen Leistungen, die von der Grundversicherung nicht oder nur teilweise gedeckt sind. Spitalzusatzversicherungen bieten Ihnen bei Spitalaufenthalten mit Übernachtung mehr Leistung und Komfort. Ambulante Zusatzversicherungen hingegen übernehmen Beiträge an Fitnessabos, Sehhilfen, Check-ups und vielem mehr. Vor Abschluss einer Zusatzversicherung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, mit Ihnen einen Vertrag abzuschliessen.
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Prämien
Krankenkassen in der Schweiz dürfen in der Grundversicherung keinen Gewinn erzielen. Die Prämien müssen die Gesundheitskosten decken und entwickeln sich daher gleich. Die Prämien werden jährlich neu berechnet und sind abhängig von Ihrem Wohnsitz, Ihrem Alter, der gewählten Jahresfranchise und dem Versicherungsmodell. Sie haben die Wahl, Ihre Prämie entweder monatlich, halbjährlich oder jährlich zu bezahlen.
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Kostenbeteiligung
Das Gesetz will, dass sich Grundversicherte in der Schweiz an ihren Gesundheitskosten beteiligen. Diesen Betrag bezeichnet man als Kostenbeteiligung. Sie gilt pro Kalenderjahr und setzt sich bei Erwachsenen zusammen aus der Franchise, 10 % Prozent Selbstbehalt bis maximal 700 Franken pro Jahr bei Kosten, welche die Franchise übersteigen sowie 15 Franken pro Tag bei einem Spitalaufenthalt.
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Franchise
Die Franchise ist ein Teil der Kostenbeteiligung, die Sie in der Schweiz pro Kalenderjahr an Ihre Behandlungskosten leisten müssen. Die Höhe der Franchise kann man wählen, sie beträgt bei Erwachsenen zwischen 300 und 2'500 Franken. Je höher Ihre Franchise ist, desto tiefer ist Ihre Prämie. Sie können sie jeweils per 1. Januar des folgenden Jahres herauf- oder herabsetzen.
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Grundversicherungsmodelle
Eine Krankenkasse, wie Sie sie brauchen: Im Standardmodell geniessen Sie völlige Freiheit und haben freie Arztwahl. In einem alternativen Modell wenden Sie sich bei gesundheitlichen Problemen an einen bestimmten Ansprechpartner (z.B. Telmed, Gesundheitsnetz, Hausarzt, App) und profitieren dadurch durch tiefere Prämien. Gerne beraten wir Sie über die passende Krankenversicherung.
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Unfallversicherung
Sie arbeiten mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber? Dann sind Sie bei Ihrem Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfall versichert und können den Unfall bei Ihrer Krankenversicherung ausschliessen. Damit sparen Sie 7 % Prämien.
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Prämienverbilligung
Die Krankenkassenprämien sind für viele Schweizer Haushalte ein erheblicher Ausgabeposten. Die Prämienverbilligung soll Einzelpersonen, Paare und Familien mit bescheideneren Einkommen entlasten. Ob Sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung in der Grundversicherung haben, wird immer durch Ihren Wohnkanton geprüft. Erkunden Sie sich bei Ihrem Wohnkanton, ob Sie von sich aus aktiv werden müssen oder ob Ihr Anspruch automatisch geprüft wird.
Welches Grundversicherungsmodell ist für mich geeignet?
Standard-Grundversicherung
Mit dem Standard-Modell haben Sie die freie Arztwahl und können direkt Spezialisten aufsuchen. Im Gegenzug verzichten Sie auf den Prämienrabatt, welchen Sie in den anderen fünf Modellen erhalten.
KPTwin.easy
Mit KPTwin.easy rufen Sie im Krankheitsfall immer zuerst das telemedizinische Beratungszentrum Medi24 an. Sollte der Gang zum Arzt nötig sein, schlägt Medi24 einen passenden Allgemeinarzt oder einen Spezialisten in Ihrer Nähe vor. Medikamente beziehen Sie bei der Online-Apotheke Zur Rose.
KPTwin.plus
Mit KPTwin.plus wenden Sie sich für alle Behandlungen und Untersuchungen an Ihren Betreuungsarzt im gewählten Gesundheitsnetz. In Gesundheitsnetzen nutzen Ärztinnen und Ärzte Praxisräume und medizinische Geräte gemeinsam und erledigen die Administration zentral.
KPTwin.doc
Mit KPTwin.doc wenden Sie sich bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Er oder sie koordiniert den gesamten Behandlungsablauf und ist Ihre persönliche medizinische Ansprechperson.
KPTwin.win
Mit KPTwin.win kontaktieren Sie zuerst entweder das telemedizinische Beratungszentrum Medi24 oder Ihren Hausarzt. Nach der Absprache mit Medi24 haben Sie die freie Arztwahl oder Ihr Hausarzt delegiert Sie an einen Spezialisten.
KPTwin.smart
Mit KPTwin.smart erledigen Sie alles bequem über die Well-App: Vom Symptom-Checker, über Arztzeugnisse bis hin zum Arzttermin. Bei gesundheitlichen Problemen nutzen Sie immer zuerst den Symptom-Checker. Dieser zeigt Ihnen den weiteren Behandlungsweg auf. Medikamente beziehen Sie bequem über die Online-Apotheke Zur Rose.
Unser Team für Sie
Unsere erfahrenen Expertinnen und Experten verstehen nicht nur die Krankenversicherungs-Sprache – sie sprechen auch Englisch, Französisch, Italienisch und viele weiteren Sprachen. Damit stellen wir eine gute Beratung sicher und unterstützen Sie bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung in der Schweiz.




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Das sollten Sie über die Krankenversicherung in der Schweiz wissen
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Wie funktioniert das Schweizer Gesundheitssystem?
Kinder und Erwachsene mit Wohnsitz in der Schweiz müssen eine Grundversicherung abschliessen. Somit gilt die Versicherungspflicht auch für Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz. Um den Abschluss der Versicherung müssen Sie sich selbst kümmern. Dafür haben Sie ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung in der Schweiz drei Monate Zeit.
Sie können Ihre Krankenversicherung frei wählen. Jeder Krankenversicherer ist verpflichtet, Sie in die Grundversicherung aufzunehmen. Das Gesetz gibt die Leistungen der Grundversicherung vor. Sie sind deshalb bei allen Krankenkassen in der Schweiz identisch.
Die Höhe der Versicherungsprämie legt der Anbieter fest. Sie ist aber auch abhängig von Wohnort, Alter, Franchise und Modell.
Wollen Sie die Krankenversicherung wechseln, können Sie die Grundversicherung jeweils per Ende Jahr kündigen, müssen dazu aber eine neue Grundversicherung bei einem anderen Anbieter vorweisen.
Die meisten Krankenversicherungen bieten alternative Grundversicherungsmodelle an. Damit können Sie Ihre Versicherungsprämie reduzieren. Sie verpflichten sich dabei, im Krankheitsfall ein bestimmtes Vorgehen einzuhalten: zum Beispiel, indem Sie immer zuerst ein telemedizinisches Beratungszentrum anrufen.
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Wie viel kostet die Krankenversicherung in der Schweiz?
Die Höhe der Versicherungsprämie legt die jeweilige Krankenkasse fest. Sie ist abhängig von Wohnort und Altersklasse. Die Leistungen der Grundversicherung sind hingegen vom Gesetz vorgeschrieben und deshalb bei allen Anbietern identisch.
Die meisten Krankenkassen bieten alternative Grundversicherungsmodelle an. Damit können Sie Ihre Versicherungsprämie reduzieren. Im Gegenzug verpflichten Sie sich, im Krankheitsfall, ein bestimmtes Vorgehen einzuhalten und beispielsweise immer zuerst das telemedizinische Beratungszentrum oder Ihren Hausarzt zu kontaktieren.
Weiter können Sie die Franchise zwischen 300 und 2500 Franken pro Jahr wählen. Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie.
Auf unserer Seite Prämien sparen erhalten Sie wertvolle Informationen, wie Sie Topleistungen zu attraktiven Prämien erhalten.
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Für wen ist die Krankenversicherung in der Schweiz nicht obligatorisch?
Es besteht keine Versicherungspflicht für Sie:
- Wenn Sie als Staatsangehörige/-r der EU-/EFTA/UK oder der Schweiz in der Schweiz wohnen und z.B. in einem EU-/EFTA-Staat oder im Vereinigten Königreich erwerbstätig sind oder ausschliesslich eine Rente aus der EU/EFTA oder von der UK erhalten.
- Wenn Sie sich als Studierende aus der EU/EFTA/UK im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung in der Schweiz aufhalten, sofern Sie in der Schweiz nicht erwerbstätig sind und somit im Sozialversicherungssystem ihres Wohnlandes versichert bleiben. Wenn Sie jedoch eine Erwerbstätigkeit ausüben, müssen Sie sich in der Schweiz versichern (Erwerbsortsprinzip). Studierende, die privat versichert sind, können von der Versicherungspflicht befreit werden, sofern sie einen gleichwertigen Versicherungsschutz haben.
- Wenn Sie als Staatsangehörige/-r der EU/EFTA/UK für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten in die Schweiz entsandt werden.
- Wenn Sie als Mitglied diplomatischer oder konsularischer Missionen sowie als Angestellte/r von internationalen Organisationen Vorrechte nach internationalem Recht haben.
- Wenn Sie ausschliesslich zur ärztlichen Behandlung oder zur Kur in die Schweiz kommen.
Auf Gesuch hin ausgenommen sind Personen, sofern sie während der ganzen Geltungsdauer der Befreiung über einen gleichwertigen Versicherungsschutz für Behandlungen in der Schweiz verfügen. Mehr Informationen dazu finden Sie beim BAG.
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Wieso brauche ich eine Zusatzversicherung?
Die Grundversicherung übernimmt in der Schweiz nur die absolut notwendigen Behandlungskosten. Zahnbehandlungen, Alternativmedizin, Sehhilfen oder Kuraufenthalte müssen Sie meist selbst bezahlen.
Diese Leistungslücken schliessen Sie mit Zusatzversicherungen. Diese sollten Sie rechtzeitig abschliessen. Krankenkassen dürfen Ihren Zusatzversicherungsantrag ablehnen: Sind Sie bereits erkrankt, kann es sein, dass Sie abgelehnt werden oder dass es für die betreffende Krankheit Ausschlüsse gibt.
Bei der KPT finden Sie eine breite Auswahl an Zusatzversicherungen, die Sie nach Ihren Bedürfnissen kombinieren können.
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Bis wann muss ich eine Grundversicherung abgeschlossen haben?
Ab dem Zeitpunkt Ihrer Wohnsitzname in der Schweiz haben Sie 3 Monate Zeit, um sich um den Abschluss einer Grundversicherung zu kümmern. Bei einem Abschluss innert dieser Frist wird der Versicherungsbeginn ab Ihrem Einreisedatum gewährleistet. Sollte diese Frist verstreichen, wird Ihnen möglicherweise von Ihrer Wohngemeinde eine Krankenversicherung zugewiesen. Auf die Wahl des Krankenversicherers haben Sie dann keinen Einfluss mehr und Sie sind dann erst ab dem Zuweisungsdatum versichert. Zusätzlich wird von Ihnen bei verspätetem Beitritt ein Prämienzuschlag erhoben.