Ihre Vorteile mit der KTI Versicherung
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Sie bestimmen über die Verwendung
Ob Sie oder Ihre Angehörigen das Geld zur Erhaltung des Lebensstandards, für eine Umschulung oder einen Umbau verwenden, bestimmen Sie oder Ihre Angehörigen.
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Unabhängig von anderen Versicherungen
Sie erhalten die versicherte Summe auch dann, wenn Ihnen aus anderen Versicherungen bereits Leistungen zustehen. -
Freie Wahl der Begünstigten
Sie selber können bestimmen, wer im Todesfall das versicherte Kapital erhalten soll. Dabei müssen Sie das Erbrecht nicht berücksichtigen. -
Individuell wählbare Versicherungssumme
Abhängig von Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget können Sie unterschiedliche Kapitalbeträge versichern.
Das Wichtigste in Kürze
Mit einer Lebensversicherung müssen Sie sich im Ernstfall nicht um Geld sorgen. Kommt es infolge einer Krankheit oder durch einen Unfall zu Invalidität oder Tod, erhalten Sie die versicherte Summe ausbezahlt. Sie entscheiden frei, wie Sie diese einsetzen möchten. Zum Beispiel für eine Umschulung, den Umbau Ihrer Wohnung, um eine Hypothek abzusichern oder ganz einfach um Ihren gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Sie haben auch die Möglichkeit, einen Konkubinatspartner oder eine andere Person zu bestimmen, die das Geld im Todesfall erhält. Die KPT bezahlt die versicherte Summe auch dann aus, wenn Sie bereits von anderen Versicherungen Leistungen erhalten.
Das sollten Sie über die KTI Versicherung wissen
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Wie hoch sind die wählbaren Versicherungssummen?
Abhängig von Ihren Bedürfnissen können Sie unterschiedliche Kapitalbeträge versichern.
Wählbare Versicherungssummen für Kinder:
- CHF 10’000.– bei Tod, CHF 100’000.– Franken bei Invalidität
- CHF 10'000.– bei Tod, CHF 200'000.– Franken bei Invalidität
Informationspflicht VVG: Stirbt ein für Todesfall einzel- oder kollektiv versichertes Kind, bevor es zwei Jahre alt ist, so darf höchstens ein Todesfallkapital von CHF 2'500.– ausbezahlt werden. Bei Tod vor dem zwölften Lebensjahr beträgt das Todesfallkapital CHF 20‘000.–.
Wählbare Versicherungssummen für Erwachsene:
- CHF 10’000.– bei Tod, CHF 100’000.– Franken bei Invalidität
- CHF 10'000.– bei Tod, CHF 200'000.– Franken bei Invalidität
- CHF 50’000.– bei Tod, CHF 100’000.– Franken bei Invalidität
- CHF 50'000.– bei Tod, CHF 200'000.– Franken bei Invalidität
- CHF 100'000.– bei Tod, CHF 200'000.– Franken bei Invalidität
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Wie hoch ist das Invaliditätskapital?
Im Invaliditätsfall richtet sich die ausbezahlte Summe nach dem Invaliditätsgrad gemäss Invalidenversicherung (IV). Ab 40 % erhalten Sie eine Teilleistung und ab 70 % erhalten Sie den vollen versicherten Kapitalbetrag ausbezahlt.
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Wann zahlt die Versicherung bei Tod oder Invalidität durch Krankheit (KTI)?
Die KTI Versicherung bezahlt Geldleistungen bei Tod oder Invalidität, welche durch Krankheit oder optional auch durch einen Unfall entstanden sind. Die Auszahlung ist unabhängig von anderen Versicherungen. Sie erhalten die versicherte Summe auch dann ausbezahlt, wenn Ihnen aus weiteren Versicherungen Leistungen zustehen.
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Wieviel zahlt die KTI Versicherung bei Krankheit?
Invaliditätskapital bei Krankheit: Wir zahlen Ihnen die versicherte Summe von 100’000 oder 200’000 entsprechend dem erlittenen Invaliditätsgrad aus.
Todesfallkapital bei Krankheit: Wir bezahlen Ihren Hinterbliebenen die beim Versicherungsabschluss gewählte Summe für den Todesfall aus: 10’000, 50’000 oder 100’000 Franken.
Einfacher Wechsel zur KPT
Prämie berechnen, auf Wunsch Versicherung direkt abschliessen, Vorlage Kündigungsschreiben ausfüllen und einsenden. Fertig.