Die wichtigsten Leistungen der Zahnzusatzversicherung

  • Zahnärztliche Behandlungen
  • Zahnreinigung
  • Kieferorthopädie
  • Chirurgische Massnahmen
  • Umfassende Zahnleistungen für Kinder und Jugendliche

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Das Wichtigste in Kürze

Hohe Zahnarztkosten belasten das Budget oft bis an die Schmerzgrenze. Die Zahnversicherung beteiligt sich an den von der Grundversicherung nicht gedeckten Kosten und übernimmt jährlich bis zu 75% der anfallenden Zahnarztkosten.

Sie beteiligt sich an professionellen Zahnreinigungen und beugt so Zahnerkrankungen vor. Zudem erhalten Sie einen Beitrag an kieferorthopädische Eingriffe wie Zahnspangen und Aligner-Behandlungen. Auch chirurgische Massnahmen, Zahnentfernungen und Implantationen sind in der Zahnversicherung einbegriffen. Die Zahnversicherung beteiligt sich in allen drei Leistungsklassen an der Entfernung von Weisheitszähnen. Weiter profitieren Sie von Beiträgen an Wurzelbehandlungen, Füllungen, Kronen, Brücken und Prothesen. 

Für Kinder und Jugendliche empfehlen wir die Leistungsklasse 4, denn bis zum 20. Altersjahr übernehmen wir 75% der Kosten für Kieferorthopädie ohne betragliche Begrenzung.





Kieferorthopädische Behandlungen plus umfassender Zahnschutz

Besonders geeignet für Kinder und Jugendliche. Bis zum 20. Altersjahr werden 75% der Kosten für Kieferorthopädie ohne betragliche Limite übernommen. Kostenübernahme für konservierende Zahnbehandlungen bis zu 2'000 Franken pro Kalenderjahr.

Umfassender Zahnschutz

Für eine starke Vorsorge: Versichern Sie Ihre Zähne in der Leistungsklasse 3. Kostenübernahme bis zu 1'500 Franken pro Kalenderjahr.

Präventiver Zahnschutz

Zahnerkrankungen vorbeugen: Kostenübernahme bis zu 500 Franken pro Kalenderjahr.

Die Zahnzusatzversicherungen im Vergleich

Wenn Sie nur grundversichert sind, zahlen Sie Ihre Zahnbehandlungen in der Regel selbst. Eine Zahnversicherung schützt Sie vor den kostspieligen Folgen von Zahnspangen, Wurzelbehandlungen und anderen teuren Eingriffen.

Leistungsklasse 1 Leistungsklasse 3 Leistungsklasse 4
Kostenübernahme
pro Kalenderjahr 
50% der Behandlungskosten bis max. CHF 500.00
75% der Behandlungskosten bis max. CHF 1’500.00

75% der Behandlungskosten bis max. CHF 2’000.00

Darüber hinaus 75% für Kieferorthopädie ohne betragliche Limite bis zum vollendeten 20. Altersjahr.

Leistungen an
  • Prophylaxe-Massnahmen (Zahnreinigungen)
  • Kieferorthopädie (festsitzende Zahnspangen sowie Aligner Behandlungen) 
  • Konservierende Zahnbehandlungen (Fissurenversiegelungen, Füllungen, Wurzelbehandlungen)
  • Chirurgische Massnahmen, Zahnentfernungen sowie Implantationen
  • Parodontalbehandlungen
  • Zahnprothetische Massnahmen (Kronen, Stiftzähne, Stege, Klammern, Schienen, Brücken, Prothesen, Provisorien und Reparaturen)
Karenzfrist 12 Monate für Kieferorthopädie, Zahnprothetik und Zahnsanierungen wegen Amalgamunverträglichkeit; 6 Monate für die übrigen Zahnbehandlungen
Gesundheitsprüfung
erforderlich 
 Nein Ab dem 5. Geburtstag Ab dem 5. Geburtstag
 Besonderes     Für Kinder bis zum Jahresende ihres 1. Geburtstages gratis


Häufig gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung

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