Die wichtigsten Leistungen der Zahnzusatzversicherung
- Zahnärztliche Behandlungen
- Zahnreinigung
- Kieferorthopädie
- Chirurgische Massnahmen
- Umfassende Zahnleistungen für Kinder und Jugendliche
Das Wichtigste in Kürze
Hohe Zahnarztkosten belasten das Budget oft bis an die Schmerzgrenze. Die Zahnversicherung beteiligt sich an den von der Grundversicherung nicht gedeckten Kosten und übernimmt jährlich bis zu 75% der anfallenden Zahnarztkosten.
Sie beteiligt sich an professionellen Zahnreinigungen und beugt so Zahnerkrankungen vor. Zudem erhalten Sie einen Beitrag an kieferorthopädische Eingriffe wie Zahnspangen und Aligner-Behandlungen. Auch chirurgische Massnahmen, Zahnentfernungen und Implantationen sind in der Zahnversicherung einbegriffen. Die Zahnversicherung beteiligt sich in allen drei Leistungsklassen an der Entfernung von Weisheitszähnen. Weiter profitieren Sie von Beiträgen an Wurzelbehandlungen, Füllungen, Kronen, Brücken und Prothesen.
Für Kinder und Jugendliche empfehlen wir die Leistungsklasse 4, denn bis zum 20. Altersjahr übernehmen wir 75% der Kosten für Kieferorthopädie ohne betragliche Begrenzung.
Kieferorthopädische Behandlungen plus umfassender Zahnschutz
Besonders geeignet für Kinder und Jugendliche. Bis zum 20. Altersjahr werden 75% der Kosten für Kieferorthopädie ohne betragliche Limite übernommen. Kostenübernahme für konservierende Zahnbehandlungen bis zu 2'000 Franken pro Kalenderjahr.
Umfassender Zahnschutz
Für eine starke Vorsorge: Versichern Sie Ihre Zähne in der Leistungsklasse 3. Kostenübernahme bis zu 1'500 Franken pro Kalenderjahr.
Präventiver Zahnschutz
Zahnerkrankungen vorbeugen: Kostenübernahme bis zu 500 Franken pro Kalenderjahr.
Die Zahnzusatzversicherungen im Vergleich
Wenn Sie nur grundversichert sind, zahlen Sie Ihre Zahnbehandlungen in der Regel selbst. Eine Zahnversicherung schützt Sie vor den kostspieligen Folgen von Zahnspangen, Wurzelbehandlungen und anderen teuren Eingriffen.
Leistungsklasse 1 | Leistungsklasse 3 | Leistungsklasse 4 | ||
Kostenübernahme pro Kalenderjahr |
50% der Behandlungskosten bis max. CHF 500.00 |
75% der Behandlungskosten bis max. CHF 1’500.00 |
75% der Behandlungskosten bis max. CHF 2’000.00 Darüber hinaus 75% für Kieferorthopädie ohne betragliche Limite bis zum vollendeten 20. Altersjahr. |
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Leistungen an |
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Karenzfrist | 12 Monate für Kieferorthopädie, Zahnprothetik und Zahnsanierungen wegen Amalgamunverträglichkeit; 6 Monate für die übrigen Zahnbehandlungen | |||
Gesundheitsprüfung erforderlich |
Nein | Ab dem 5. Geburtstag | Ab dem 5. Geburtstag | |
Besonderes | Für Kinder bis zum Jahresende ihres 1. Geburtstages gratis |
Häufig gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung
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Welche Zahnarztkosten übernimmt die Grundversicherung in der Schweiz?
Die Grundversicherung beteiligt sich an Zahnbehandlungen im Zusammenhang mit schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems oder schweren Allgemeinerkrankungen. Sie beteiligt sich auch an Zahnschäden infolge eines Unfalls. Voraussetzung ist der Einschluss der Unfalldeckung bei der KPT. Die häufigsten Behandlungsformen wie Zahnspangen, Zahn-Ziehen und Dentalhygiene werden nicht aus der Grundversicherung entschädigt. Dafür braucht es eine Zahnzusatzversicherung.
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Bei wem bezahlt die Zahnzusatzversicherung eine Zahnspange?
Alle Leistungsklassen der KPT-Zahnzusatzversicherung beteiligen sich an Kieferorthopädie. Am höchsten sind die Beiträge in der Leistungsklasse 4:
- Sie deckt neben der Kieferorthopädie alle weiteren Zahnleistungen bis 2'000 Franken pro Kalenderjahr ab.
- Bis zum 20. Lebensjahr werden kieferorthopädische Leistungen ohne betragliche Limite übernommen.
- Ab dem 21. Lebensjahr beteiligt sich die Leistungsklasse 4 mit bis zu 2'000 Franken an der Kieferorthopädie.
Da die Kosten für eine Zahnspange sehr hoch sein können, schliessen viele Eltern eine Zahnzusatzversicherung ab, die einen Teil der Ausgaben deckt.
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Wann braucht es für die Zahnversicherung in der Schweiz eine Gesundheitsprüfung?
Das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
- Grundsätzlich kann die Zahnversicherung zu jedem Zeitpunkt abgeschlossen werden.
- Für die Leistungsklassen 3 und 4 der KPT ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich, sollte der Antrag nach dem 5. Geburtstag gestellt werden.
- Die Aufnahme in die Leistungsklasse 1 ist ohne Gesundheitsprüfung möglich.
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Welche Zahnversicherung ist für Erwachsene geeignet?
Alle Leistungsklassen der KPT eignen sich für Erwachsene. Ihre Wahl hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen und Wünschen ab. Während die Leistungsklasse 1 bis zu 500 Franken pro Jahr übernimmt und ein Plus an Prävention bietet, beteiligt sich die Leistungsklasse 4 mit bis zu 2'000 Franken pro Kalenderjahr an Ihrem Zahnschutz. In allen Leistungsklassen ist die Entfernung der Weisheitszähne eingeschlossen. Es gelten die jeweiligen Prozentsätze und Maximalbeträge.
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In welchem Alter sollte man eine Zahnzusatzversicherung abschliessen?
Bei Zusatzversicherungen gilt: Je früher man sie abschliesst, desto besser. Zeichnet sich bei Ihrem Kind eine Zahnfehlstellung ab, ist es zu spät. Idealerweise schliessen Sie deshalb die Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind bereits vor der Geburt mit einer vorgeburtlichen Anmeldung ab. Vor dem 5. Geburtstag benötigen Sie dafür kein zahnärztliches Attest. Im ersten Lebensjahr ist die Zahnzusatzversicherung der Leistungsklasse 4 kostenlos. In unserem Online-Magazin finden Sie eine vollständige Übersicht über die Zahnzusatzversicherung für Kinder.
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Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnversicherung lohnt sich für Personen, die ihre zahnmedizinischen Kosten umfassender absichern möchten, als es die gesetzliche Grundversicherung vorsieht. Besonders sinnvoll ist sie für Personen, die Wert auf hochwertige Zahnbehandlungen legen und beispielsweise teure Zahnersatzleistungen (wie Implantate oder Brücken), professionelle Zahnreinigungen oder Kieferorthopädie benötigen. Mit einer Zahnversicherung können Sie finanzielle Belastungen im Falle von aufwendigen Zahnbehandlungen deutlich reduzieren und gleichzeitig von erweiterten Leistungen profitieren.
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Wann zahlt die Zahnversicherung nicht?
Innerhalb der entsprechenden Karenzfristen werden keine Beiträge aus der Zahnversicherung entrichtet. Die Karenzfrist beträgt 6 Monate ab Vertragsbeginn bzw. 12 Monate bei Kieferorthopädie, Zahnprothetik und Zahnsanierungen wegen Amalgamunverträglichkeit. Zudem werden keine Beiträge für Narkose-Massnahmen übernommen. Bei Vorbehalten und Vorerkrankungen besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme.