So gehen Sie vor
War die verstorbene Person bei der KPT versichert, beenden wir das Vertragsverhältnis, sobald wir die Todesfallmeldung erhalten haben. Zu viel bezahlte Prämien erstatten wir anschliessend auf das Konto der verstorbenen Person zurück.
- Informieren Sie uns schriftlich über den Todesfall und geben Sie die Policen-Nummer der verstorbenen Person an.
- Legen Sie eine Todesbescheinigung bei, entweder eine Kopie des amtlichen Todesscheins oder des ärztlichen Todesattests.
- Wenn Sie wünschen, dass wir zu viel bezahlte Prämien direkt auf ein Konto der Erben überweisen, senden Sie uns bitte möglichst bald eine Kopie der Erbbescheinigung.
Via Kundenportal KPTnet
Wenn Sie selbst auch KPT-Kundin oder KPT-Kunde sind, scannen Sie die Todesbescheinigung ein und speichern Sie sie auf Ihrem Computer oder Ihrem Tablet.
- Loggen Sie sich im Kundenportal KPTnet ein.
- Klicken Sie links in der Navigation auf den Menüpunkt «Dokumente einreichen».
- Notieren Sie auf dem Dokument die Policen-Nummer der verstorbenen Person.
- Wählen Sie das gescannte Dokument aus und klicken Sie auf «hochladen».
Via KPTnet-App
Am einfachsten geht es mit dem Mobiltelefon.
- Öffnen Sie die KPTnet-App.
- Wählen Sie die Funktion «Dokumente einreichen».
- Der Assistent führt Sie durch die nachfolgenden Schritte: Er hilft Ihnen, das Dokument zu fotografieren und es abzuschicken.
Per Post
Senden Sie eine Kopie der Todesbescheinigung unter Angabe der Policen-Nummer an:
KPT
Postfach
CH-3001 Bern
Todesfall melden
Senden Sie die eingescannte Todesbescheinigung unter Angabe der Policen-Nummer per E-Mail an die zuständige Kundenberaterin oder an den zuständigen Kundenberater. Den Namen finden Sie auf der Police der verstorbenen Person. Haben Sie die Police nicht zur Hand, können Sie uns auch einfach eine E-Mail hier oder eine an info@kpt.ch senden.
Gut zu wissen
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Fragen und Antworten
- Ich habe keinen amtlichen Todesschein erhalten, jedoch ein Todesattest des Arztes. Genügt das?
Ja. Ein ärztliches Todesattest akzeptieren wir ebenfalls. Die Angaben der Ärztin oder des Arztes müssen allerdings gut lesbar sein, inklusive des Praxis-Stempels.
- Wie gehe ich bei einem Todesfall im Ausland vor?
Hatte die verstorbene Person eine Reise- und Ferienzusatzversicherung bei der KPT abgeschlossen, melden Sie sich bitte bei der SOS-Nummer +41 (0)58 310 99 99. Hatte sie eine Reise-Zusatzversicherung bei einem anderen Versicherer, melden Sie sich bitte dort. Besteht keine entsprechende Deckung, müssen die Angehörigen den Rücktransport selber organisieren und bezahlen.
Den Todesfall melden Sie uns bitte genau gleich wie einen Todesfall im Inland – schriftlich mit einer Kopie der Todesbescheinigung.
- Die Prämie des Todesmonats ist bereits bezahlt. Wird ein Teil davon zurückerstattet?
Ja. Wir berechnen die Prämie des Todesmonats pro rata und erstatten den zu viel bezahlten Betrag zurück.
- Ich benötige Informationen zur Deckung oder zu Abrechnungen der verstorbenen Person. Erhalte ich diese Auskünfte?
Wenn Sie im Besitz einer Privatvollmacht der verstorbenen Person sind, erhalten Sie die Auskünfte ohne weitere Belege. Andernfalls benötigen wir eine Kopie der Erbbescheinigung.