So gehen Sie vor
Sie sind bei der KPT gegen Unfall versichert und benötigen nach einem Unfall ärztliche Behandlung oder sind sogar arbeitsunfähig? Dann melden Sie uns den Unfall so rasch wie möglich über das Kundenportal KPTnet.
Gut zu wissen
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Fragen und Antworten
- Muss ich gegen Unfälle versichert sein?
Ja. Die Unfallversicherung ist obligatorisch. Sie sind über Ihren Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert, wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche für ihn tätig sind. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Unfallversicherung in der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse einschliessen.
- Wem muss ich den Unfall melden, wenn ich bei meinem Arbeitgeber versichert bin?
In diesem Fall melden Sie einen Unfall bitte direkt Ihrem Arbeitgeber. Weitere Informationen zur Unfallversicherung finden Sie auf der Seite Unfallversicherung ein-/ausschliessen.
- Gilt die Unfallversicherung auch im Ausland?
Die obligatorische Unfallversicherung deckt Unfallkosten auf der ganzen Welt. Sie übernimmt dabei maximal den doppelten Betrag, den eine entsprechende Behandlung in der Schweiz kosten würde.
Diverse Zusatzversicherungen der KPT decken höhere Kosten bei Unfällen im Ausland.
- Welche Leistungen deckt die obligatorische Unfallversicherung im Detail?
Welche Leistungen die obligatorische Unfallversicherung deckt, ist gesetzlich festgelegt. Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) finden Sie im Webportal des Bundes. Grundsätzlich deckt die Unfallversicherung die gleichen Leistungen wie die Grundversicherung in einem Krankheitsfall.
- Muss ich bei der Unfalldeckung in der Grundversicherung eine Franchise und einen Selbstbehalt selber bezahlen?
Ja. Im Gegensatz zur Unfallversicherung, die über den Arbeitgeber läuft, stellt Ihnen die Krankenkasse wie bei einer Krankheit die Franchise und den Selbstbehalt in Rechnung.
Sie müssen Ihre Franchise und den maximalen Selbstbehalt pro Kalenderjahr aber höchstens einmal bezahlen – auch wenn Sie wegen Krankheit und wegen Unfall in Behandlung waren.
- Ich bin bei der Arbeitslosenkasse gemeldet. Wem muss ich meinen Unfall melden?
Solange Sie bei der Arbeitslosenkasse als arbeitslos gemeldet sind, übernimmt die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) Ihre Unfallversicherung. Melden Sie einen Unfall deshalb bitte direkt der SUVA.
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Unfall, Haftpflicht und Regress
- Was muss ich bei einem Unfall tun, wenn ich nicht alleine verantwortlich bin?
Melden Sie den Unfall der KPT. Wenn Sie bei der KPT gegen Unfall versichert sind, übernehmen wir die Heilungskosten - unabhängig davon, ob Sie verantwortlich sind oder eine Drittperson.
- Wie kann die KPT von unfallverursachenden Drittpersonen Geld zurückfordern?
Wurde der Unfall durch eine Drittperson verursacht, so haftet der Unfallverursacher für den Schaden und muss die Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Dies abzuklären ist oft zeitaufwändig und sehr kompliziert. Es kommt vor, dass die betroffene Haftpflichtversicherung den Schaden nicht anerkennt, was langwierige Verhandlungen und sogar gerichtliche Prozesse zur Folge haben kann. Deshalb arbeitet die KPT mit der Schadenservice Schweiz AG zusammen. Sie nimmt für die KPT die erforderlichen Abklärungen zum Unfallereignis vor, stellt Kontakt mit den Unfallbeteiligten her und fordert das Geld der bereits bezahlten Rechnungen vom Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherer zurück.
- Welche Vorteile bringt mir eine professionelle Regressbearbeitung?
Sie profitieren unmittelbar davon, weil die Schaden Service Schweiz AG der KPT hilft, die Unfallkosten bei der Versicherung des Unfallverursachers zurückzufordern. Sinken die Unfallkosten für die KPT, wirkt sich das wiederum positiv auf Ihre Prämien aus.
- Wieso muss ich mich überhaupt an den Kosten beteiligen, wenn eine Drittperson Schuld am Unfall ist?
Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist die KPT verpflichtet, Ihnen die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) zu belasten. Dies gilt auch dann, wenn eine Drittperson den Schaden verursacht hat. Wenn Ihnen aus dem Unfall ungedeckte Kosten entstanden sind, so können Sie diese direkt bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zurückfordern, beispielsweise:
- Kostenbeteiligungen (Selbstbehalt, Franchise)
- Behandlungskosten, die von der KPT nicht übernommen wurden
- Kosten für Sachschäden, zum Beispiel an Wertgegenständen oder Kleidern
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Wie melde ich einen Unfall, der im Ausland passiert ist?
Unfälle im Ausland melden Sie uns bitte mit dem Formular "Krankheits- und Unfallmeldung bei Aufenthalt im Ausland". Senden Sie uns das ausgefüllte Formular zusammen mit allen Zahlungsbelegen und Rechnungen der ausländischen Leistungserbringer.
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Ich habe keinen Online-Zugang und muss einen Unfall melden. Wie gehe ich vor?
Füllen Sie bitte das Unfallformular aus und senden Sie es uns unterschreiben zu.