So gehen Sie vor
- Melden Sie den Verlust umgehend Ihrem Reiseveranstalter, Ihrer Hotelleitung, Ihrer Reiseleitung, Ihrem Transportunternehmen oder weiteren Ansprechstellen. Und bei Diebstahl der Polizei. Meistens erhalten Sie aufgrund Ihrer Meldung einen amtlichen Polizeirapport.
- Rufen Sie anschliessend die SOS-Nummer +41 (0)58 310 99 99 an und melden Sie uns Ihren Verlust.
- Füllen Sie das Schadenformular Reisegepäck aus.
- Senden Sie die vollständig ausgefüllten Formulare unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an unseren Partner Allianz Global Assistance (AWP).
Per E-Mail
Am schnellsten geht es per E-Mail an: claims.ch@allianz.com
Per Post
Allianz Partners
Claims Department
Richtiplatz 1
CH-8304 Wallisellen
Schadenformular Reisegepäck einreichen
Senden Sie das ausgefüllte Schadenformular Reisegepäck einfach an unseren Partner.
Gut zu wissen
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Benötigte Angaben
Für die rasche Bearbeitung Ihrer Schadensmeldung benötigt die Allianz Global Assistance (AWP) folgende Unterlagen:
- Flugtickets und Rechnung des gebuchten Reisearrangements sowie Gepäckscheine
- Schadensbestätigung des Reiseveranstalters und ein Schreiben, in dem der Reiseveranstalter bestätigt, welchen Anteil der Kosten er übernimmt.
- Kaufbelege zum Gepäckstück selbst und zu den Inhalten: Originalrechnungen, Quittungen oder Garantiescheine
- Polizeirapport im Fall eines Diebstahls
- Gegebenenfalls Reparaturrechnungen oder Kostenvoranschläge
- Eine Kopie der Versicherungspolice oder des Versichertenausweises
Bitte beachten Sie: Mit Reiseveranstalter sind Reisebüros, Transportunternehmen, Flug- beziehungsweise Bahngesellschaften oder Hotels gemeint, die zu dem Zeitpunkt für das Gepäck zuständig waren.
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Fragen und Antworten
- Ist der Verlust von Reisegepäck auch in der Schweiz versichert?
Nein. Die Versicherung gilt nur ausserhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein respektive ausserhalb Ihres Wohnlandes.
- Ist mein Smartphone auch versichert?
Nein. Smartphones, Tablets und Computer sind nicht versichert.
- Erstattet mir die KPT die vollen Kosten für eine Ersatzbeschaffung?
Ja. Allerdings nur bis zu einem Totalbetrag von 2’000 Franken für eine Einzelperson oder 4’000 Franken für eine Familie.