Wie kann man bei der Krankenkasse Prämien sparen?

So können Sie bei der Grundversicherung Prämien sparen:

  • Alternatives Grundversicherungsmodell wählen
  • Eine höhere Franchise wählen
  • Unfallversicherung ausschliessen
  • Prämien halbjährlich oder jährlich zahlen und Skonto erhalten
  • Prämienverbilligung beim Kanton beantragen

Sparpotential mit hoher Franchise und Selbstbehalt

  • Franchise: Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Jahr selbst bezahlen, bevor die Krankenkasse Kosten übernimmt. Eine höhere Franchise senkt Ihre monatliche Prämie, lohnt sich aber nur, wenn Sie selten zum Arzt gehen.
  • Selbstbehalt: Nachdem Sie Ihre Franchise ausgeschöpft haben, zahlen Sie zusätzlich 10 % der weiteren Gesundheitskosten – das ist der Selbstbehalt. Dieser beträgt maximal 700 Franken pro Jahr.

Alternatives Grundversicherungsmodell wählen

Wählen Sie eines unserer alternativen Grundversicherungsmodelle und profitieren Sie von einem Rabatt bei Ihrer Krankenkassenprämie. Damit schöpfen Sie Ihr Sparpotential aus und sparen eine ordentliche Summe Geld.

Unfallversicherung ausschliessen

Wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig sind, können Sie die Unfallversicherung in der Grundversicherung ausschliessen. Sie sparen so 7% Krankenkassenprämie.

Prämien halbjährlich oder jährlich bezahlen

Wenn Sie Ihre Prämie fristgerecht halbjährlich oder jährlich im Voraus bezahlen, gewähren wir Ihnen ein Skonto auf die Grundversicherung und auf Zusatzversicherungen

  • Halbjährlich: 0,5% Skonto, Prämienrechnung zahlbar jeweils bis 3. Januar und 30. Juni
  • Jährlich: 1% Skonto, Prämienrechnung zahlbar bis 3. Januar

Den Zahlungsrhythmus und die Zahlungsart – eBill, Lastschriftverfahren oder Einzahlungsschein – ändern Sie übrigens ganz einfach online. Über unser Kundenportal KPTnet können Sie die Zahlungsmodalität auch selbst anpassen.

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Prämien berechnen

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Prämienverbilligung beantragen

Wenn Sie ein tiefes Einkommen haben, steht Ihnen in der Schweiz für die Grundversicherung unter Umständen eine kantonale Prämienverbilligung zu. In den meisten Kantonen werden Sie darüber automatisch informiert – mancherorts müssen Sie aber selbst aktiv werden. Details zu Ihrem Kanton finden Sie auf der Seite Prämienverbilligung.

Prämien sparen bei der Zusatzversicherung

  1. Online-Rabatt für Kundenportal KPTnet und Treuerabatt

    Nutzen Sie unser Kundenportal KPTnet, verwalten Sie Ihre Versicherung online und verzichten Sie auf Papierdokumente Sie erhalten so 5% Online-Rabatt auf fast alle Zusatzversicherungen  und eine kostenlose Internet-Rechtsschutz-Versicherung.

    Treuerabatt: Wenn Sie eine Pulse-Versicherung oder eine Spitalzusatzversicherung für drei Jahre abschliessen, erhalten Sie einen Treuerabatt von 6,7%.

  2. Kostenbeteiligung im Spital

    Das Prinzip der höheren Franchise in der Grundversicherung können Sie auch auf die Spitalzusatzversicherung halbprivat und privat anwenden: Wenn Sie freiwillig pro Jahr einen Teil der Spitalkosten selbst tragen, erhalten Sie einen Prämienrabatt. Bei einer Spitalfranchise von CHF 5'000 erhalten Sie z.B. eine Prämienreduktion von 50%. Hinweis: Eine spätere Reduktion oder Aufhebung der Spitalfranchise gilt als Versicherungserhöhung und erfordert eine erneute Gesundheitsprüfung. Der Änderungswunsch muss bis zum letzten Arbeitstag im September mitgeteilt werden.

  3. Payback, die Rückvergütung

    In Kliniken, mit denen die KPT einen gültigen Vertrag abgeschlossen hat, können Sie bei einem Spitalaufenthalte freiwillig die allgemeine Abteilung wählen, obwohl Sie eine Spitalkostenversicherung Halbprivat, Privat oder Privat Welt ohne Spitalfranchise abgeschlossen haben. Sie erhalten dann Geld zurück: 

    • Halbprivat: 100 CHF/Tag bis max. 1'000 CHF/Kalenderjahr
    • Privat: 125 CHF/Tag bis max. 1'250 CHF/Kalenderjahr
      Bei ambulanter Geburt erhalten Sie als Mutter eine Pauschale:
    • Halbprivat: 1'000 CHF
    • Privat: 1'250 CHF

    Wichtig: Informieren Sie sich vor einem Spitalaufenthalt bei Ihrem Kundencenter und melden Sie uns Ihren Wunsch schriftlich vor dem Spitaleintritt. Die Rückvergütung erfolgt nach der Rechnungsstellung.

  4. Längere Wartefrist beim Taggeld

    Mit einer Erwerbsausfallversicherung schützen Sie sich vor Lohnausfall bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall. Sie können wählen, ab wann Sie Taggeld erhalten möchten: nach einer Wartefrist von 2, 7, 14, 21, 30, 60, 90, 120, 150, 180, 270 oder 360 Tagen. Je länger die Wartefrist, umso günstiger wird Ihre Prämie. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Erwerbsausfall. Oder rufen Sie einfach Ihr Kundencenter an.

FAQ – Prämien sparen