Bis wann können Sie die Krankenkasse wechseln?
Grundversicherung wechseln
Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Den Anbieter können Sie jeweils per 1. Januar wechseln.
Die Kündigungsfrist für Ihre bestehende Grundversicherung beträgt einen Monat. Ihre Kündigung muss daher spätestens am 30. November, resp. am letzten Arbeitstag im November zu Geschäftszeiten, bei Ihrer Krankenversicherung eintreffen.
Wenn Sie eine Standard-Grundversicherung mit der niedrigsten Franchise von 300 Franken haben, können Sie diese auch per 30. Juni kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall drei Monate. Ihre Kündigung muss spätestens am 31. März, resp. am letzten Arbeitstag im März zu Geschäftszeiten, bei Ihrer Krankenkasse eintreffen.
Zusatzversicherung wechseln
Zusatzversicherungen können Sie in der Schweiz per 31. Dezember kündigen.
Eine Kündigung ist erstmals möglich nach einer Versicherungsdauer von einem Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Falls Ihre Krankenkasse im Herbst die Prämien für die Zusatzversicherung anpasst, können Sie diese auch mit einer Frist von einem Monat bis zum 30. November kündigen. Die Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag im November zu Geschäftszeiten eintreffen.
Im Gegensatz zur Grundversicherung ist die Zusatzversicherung freiwillig. Um in die Zusatzversicherung einer Krankenkasse aufgenommen zu werden, müssen Sie einen Antrag stellen und in der Regel einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Anhand dieses Fragebogens entscheidet der Versicherer über eine Aufnahme oder Ablehnung. Falls Sie in die Zusatzversicherungen aufgenommen werden, erhalten Sie eine Aufnahmebestätigung. Kündigen Sie Ihre alte Zusatzversicherung erst dann.
Versicherungsmodell wechseln
Ihr Grundversicherungsmodell können Sie per 1. Januar wechseln.
Wenn Sie im Standard-Grundversicherungsmodell mit einer ordentlichen Franchise von 300 Franken versichert sind, können Sie jeweils per 1. des folgenden Monats in ein alternatives Grundversicherungsmodell wechseln.
Prämie berechnen
Ihre Krankenkassenprämie der Grundversicherung ist abhängig von Ihrem Wohnort, und Alter, der gewählten Jahresfranchise und dem Versicherungsmodell. Machen Sie jetzt den Vergleich und berechnen Sie Ihre Prämien gleich online.
Franchise wechseln
Sie können Ihre Franchise jedes Jahr per 1. Januar wechseln.
Wenn Sie zu einer tieferen Franchise wechseln, müssen Sie dies Ihrer Krankenkasse spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November schriftlich melden. Wenn Sie zu einer höheren Franchise wechseln, müssen Sie dies Ihrer Krankenkasse bis zum letzten Arbeitstag im Dezember schriftlich melden.
Wie kündige ich die Krankenkasse richtig?
Grundversicherung kündigen
- Nehmen Sie sich Zeit und holen Sie verschiedene Offerten bei Krankenkassen für eine neue Grundversicherung ein.
- Wenn Sie sich für einen Anbieter entschieden haben, füllen Sie den Antrag aus und schliessen die neue Grundversicherung ab.
- Kündigen Sie die Grundversicherung bei Ihrem bisherigen Anbieter. Die Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag im November bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eintreffen.
Zusatzversicherung kündigen
- Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Kündigungsfristen der entsprechenden Zusatzversicherungen.
- Eine Kündigung ist frühestens nach einer Vertragsdauer von einem Jahr per 31. Dezember möglich.
- Kündigen Sie Ihre Zusatzversicherung erst, wenn Sie eine schriftliche, vorbehaltlose Aufnahmebestätigung für die Zusatzversicherung Ihrer neuen Krankenkasse erhalten haben.
Krankenkasse wechseln und Prämien sparen
Grundversicherungsmodell wechseln
Wechseln Sie zu einem alternativen Grundversicherungsmodell. Dadurch profitieren Sie von einem Rabatt bei der Krankenkassenprämie.
Franchise wechseln
Wählen Sie eine höhere Jahresfranchise. Damit tragen Sie einen grösseren Teil Ihrer künftigen Gesundheitskosten selbst und profitieren dafür von einer günstigeren Prämie. Tipp: Wenn Sie Gesundheitskosten über 1’700 Franken pro Jahr erwarten, lohnt sich meistens die tiefste Franchise von 300 Franken. Wenn Sie hingegen nur selten medizinische Leistungen benötigen, lohnt sich grundsätzlich die höchste Franchise.
Prämienverbilligung beantragen
Prüfen Sie, ob Sie Anrecht auf Prämienverbilligung haben und stellen Sie einen Antrag bei der entsprechenden Anlaufstelle Ihres Wohnkantons.
Einfacher Wechsel zur KPT
Wechseln Sie Ihre bisherige Grundversicherung sowie eventuelle Zusatzversicherungen in wenigen Schritten zur KPT. Ihre Krankenkassenprämie ist abhängig von Ihrem Wohnort und Alter, der gewählten Jahresfranchise und dem Versicherungsmodell.
FAQ – Krankenkasse wechseln
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Ist es möglich, die Zusatzversicherung unabhängig von der Grundversicherung zu wechseln?
Ja. Die Zusatzversicherung können Sie unabhängig von der Grundversicherung abschliessen, kündigen und wechseln. Wichtig: Kündigen Sie diese erst, wenn Sie die Aufnahmebestätigung ihrer neuen Krankenkasse erhalten haben.
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Kann ich meine Grundversicherung kündigen, bevor ich eine neue Krankenkasse gefunden habe?
Ja. Sie können die Grundversicherung kündigen, bevor Sie sich bei einer neuen Krankenkasse anmelden. Alle Krankenkassen müssen neue Versicherte – unabhängig vom Alter und des Gesundheitszustands – in die Grundversicherung aufnehmen.
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Kann ich meine Grundversicherung wechseln, wenn ich krank bin?
Ja. Ein Wechsel der Grundversicherung ist auch bei Krankheit möglich. Auch in diesem Fall müssen Sie die Fristen beachten.
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Muss ich bei einer günstigeren Krankenkasse mit schlechteren Leistungen rechnen?
Die medizinischen Leistungen, die die Grundversicherung abdeckt, sind gesetzlich geregelt und bei allen Krankenkassen gleich. Achten Sie aber bei der Auswahl einer Krankenkasse nicht nur auf die Prämienhöhe, sondern vergleichen Sie auch die Vertragsbedingungen, den Leistungsumfang und den Service. Unabhängige Vergleichsportale und Beratungsstellen bieten einen Überblick über die Qualität der verschiedenen Angebote.
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Wann kann man unter dem Jahr die Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie eine Standard-Grundversicherung mit der niedrigsten Franchise von 300 Franken haben, können Sie die Grundversicherung auch per 30. Juni eines Kalenderjahrs kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Ihre Kündigung muss also spätestens am 31. März bei der Krankenkasse eintreffen bzw. am letzten Arbeitstag im März.
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Kann mich eine Krankenkasse ablehnen?
Alle Krankenkassen müssen Versicherte in die Grundversicherung aufnehmen. Ihr Alter oder Ihr Gesundheitszustand spielt dabei keine Rolle. Bei Zusatzversicherungen verhält es sich anders: Sie müssen ein Aufnahmegesuch stellen und einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Die Krankenkasse entscheidet dann, ob sie aufgenommen werden. Wenn der Entscheid positiv ausfällt, erhalten Sie eine Bestätigung.