Welche Kosten übernimmt die Grundversicherung bei einer Schwangerschaft?
Wir erklären, welche spezifischen Leistungen die Grundversicherung rund um Schwangerschaft und Geburt abdeckt und worauf Sie bei Franchise und Selbstbehalt achten sollten.
Besondere Leistungen bei Mutterschaft
Mutterschaft umfasst laut Gesetz die Schwangerschaft, die Geburt und die Erholungszeit danach. Die obligatorische Grundversicherung übernimmt bei Mutterschaft die gleichen Leistungen wie bei Krankheit: ärztliche Behandlung, Medikamente und Spitalaufenthalt. Zusätzlich übernimmt die Grundversicherung bei Mutterschaft folgende sogenannten besonderen Leistungen.
Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen:
- 7 Kontrolluntersuchungen vor der Geburt durch einen Arzt oder eine Hebamme
- 2 Ultraschalluntersuchungen
- 1 Kontrolluntersuchung zwischen der 6. und der 8. Woche nach der Geburt
- Ersttrimester-Test (ETT) zur pränatalen Abklärung des Risikos der Trisomien 21, 18 und 13
Geburtsvorbereitungskurse:
- 150 Franken für Geburtsvorbereitungskurse, die von Hebammen einzeln oder in Gruppen durchgeführt werden
- oder für ein Beratungsgespräch mit der Hebamme über die Geburt, die Planung und die Organisation des Wochenbetts zu Hause
Geburt im Spital, im Geburtshaus oder zu Hause:
- Volle Kostenübernahme für die Geburt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals im Wohnkanton oder in einem Geburtshaus, das auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt ist.
- Die Geburtshilfe durch eine Ärztin, einen Arzt oder eine Hebamme wird ebenfalls übernommen.
Stillberatung:
- 3 Stillberatungen bei einer Hebamme oder einer speziell ausgebildeten Pflegefachperson
Leistungen der Hebammen nach der Geburt:
- 10 Hausbesuche durch die Hebamme in den 56 Tagen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten, bei Erstgebärenden und nach einem Kaiserschnitt sind es 16 Hausbesuche.
- Zusätzlich 5 Zweitbesuche am selben Tag in den 10 Tagen nach der Geburt.
Infos rund um die Versicherung während einer Schwangerschaft
- Besondere Leistungen bei Mutterschaft
- Franchise und Selbstbehalt
- Geburt im Spital oder Geburtshaus
- Baby vor der Geburt bei der Krankenkasse anmelden
Während der Schwangerschaft optimal versichert
Die Grundversicherung deckt zusätzliche Leistungen bei Mutterschaft. Wohnort, Franchise und Versicherungsmodell beeinflussen die Prämie. Machen Sie jetzt den Vergleich.
Franchise und Kostenbeteiligung in der Grundversicherung bei einer Schwangerschaft
1. bis und mit 12. Schwangerschaftswoche
- Die besonderen Leistungen bei Mutterschaft werden ab der ersten Schwangerschaftskontrolle ohne Kostenbeteiligung, also ohne Franchise und Selbstbehalt, von der Grundversicherung übernommen.
13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt
- Die besonderen Leistungen bei Mutterschaft werden ohne Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung übernommen.
- Zusätzlich übernimmt die Grundversicherung auch die Kosten für allgemeine Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheiten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Mutterschaft stehen (z. B. Grippe) – ebenfalls ohne Kostenbeteiligung.
- Impfungen gelten als Präventionsmassnahmen und nicht als besondere Leistungen bei Mutterschaft oder Krankheit. Franchise und Selbsthalt müssen bezahlt werden.
Kosten für zusätzliche Untersuchungen bei einer Risikoschwangerschaft
Bei einer Risikoschwangerschaft oder bei Schwangeren ab 35 Jahren übernimmt die Grundversicherung folgende zusätzliche Untersuchungen, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Darüber hinaus werden diese Leistungen nur aus der Zusatzversicherung bezahlt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Kundencenter-Team der KPT.
- Zusätzliche Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen je nach Bedarf und medizinischem Ermessen der Gynäkologin oder des Gynäkologen
- Nicht invasiver pränataler Test (NIPT) bei erhöhtem Risiko einer Trisomie 21, 18 oder 13
- Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese), Plazentapunktion (Chorionbiopsie) oder Nabelschnurpunktion (Cordozentese) nur bei hochgradigem Verdacht einer Trisomie 21, 18 oder 13, hohem Risiko einer genetisch bedingten Erkrankung, Gefährdung des Fötus durch eine Schwangerschaftskomplikation, Erkrankung der Mutter oder nicht genetisch bedingte Erkrankung oder Entwicklungsstörung des Fötus
- 1 Kontrolle nach einer Fehlgeburt oder einem medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruch ab der 13. bis zur vollendeten 23. Schwangerschaftswoche
Prämie berechnen – optimal versichert in der Schwangerschaft
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt bei Mutterschaft zusätzlich sogenannte besondere Leistungen. Ihr Wohnort, die gewählte Jahresfranchise und das Versicherungsmodell beeinflussen die Prämie. Vergleichen Sie jetzt Franchise und Modelle.
Welche Leistungen übernehmen die Zusatzversicherungen bei einer Schwangerschaft?
Zusatzversicherungen decken je nach Krankenkasse unterschiedliche Kosten im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft ab. Ein Vergleich lohnt sich, wenn man über die Grundversicherung hinaus Leistungen in Anspruch nehmen möchte.
Es ist ratsam, eine Zusatzversicherung frühzeitig abzuschliessen, da die Leistungen gerade für Mutterschaft oft erst nach einer Wartezeit, der Karenzfrist, nach Abschluss der Versicherung gezahlt werden. Die Karenzfrist kann annähernd ein Jahr betragen.
Folgende Zusatzversicherungen der KPT zahlen Beiträge an Leistungen bei einer Schwangerschaft.
Ambulante Zusatzversicherung – Pulse
- Pulse Top: 75% der Kosten bis 300 Franken für zusätzliche Kontrollen (vor- und nachgeburtlich), Geburtsvorbereitung und Stillberatung
- Pulse Premium: 75% der Kosten bis 450 Franken für zusätzliche Kontrollen (vor- und nachgeburtlich), Geburtsvorbereitung und Stillberatung
- Unabhängig von einer Schwangerschaft: gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen
Spitalzusatzversicherungen
Spitalzusatzversicherungen ergänzen die Grundversicherung bei Spitalaufenthalten. Die halbprivate oder private Spitalzusatzversicherung bietet Leistungen und Vorteile, die in der Grundversicherung nicht gedeckt sind: zum Beispiel ein Zweibettzimmer oder eine freie Arztwahl bei der Geburt.
Halbprivate Spitalzusatzversicherung
- Zweibettzimmer in der halbprivaten Abteilung
- freie Wahl der Ärztin oder des Arztes im Spital bei der Geburt
- freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz (auch ausserhalb des Wohnkantons)
- Rooming-in: 50 Franken pro Tag an die Unterbringung von Begleitpersonen
Private Spitalzusatzversicherung
- Einbettzimmer in der privaten Abteilung
- freie Wahl der Ärztin oder des Arztes im Spital bei der Geburt
- freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz (auch ausserhalb des Wohnkantons)
- Rooming-in: 50 Franken pro Tag an die Unterbringung von Begleitpersonen
Wenn Sie Ihr Kind in einem Geburtshaus zur Welt bringen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Kundencenter-Team der KPT, um eine Kostenübernahme durch die Zusatzversicherungen abzuklären. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten nur für ein Geburtshaus im Wohnkanton, das auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt ist.
Flex-Spitalzusatzversicherung
Mit der Spitalzusatzversicherung Flex entscheidet man vor jedem Spitalaufenthalt, ob man in der allgemeinen, halbprivaten oder privaten Abteilung behandelt werden möchte.
FAQ – Krankenkasse während der Schwangerschaft
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Warum sollte ich Zusatzversicherungen vor der Familienplanung abschliessen?
Weil Mutterschaftsleistungen aus Zusatzversicherungen oft erst nach einer Wartefrist, der sogenannten Karenzfrist, bezahlt werden. Die Karenzfrist ist der Zeitraum, in dem Sie nach Abschluss einer Zusatzversicherung noch keine Leistungen aus der entsprechenden Versicherung beziehen können. Die Dauer der Karenzfrist variiert je nach Produkt und Krankenkasse. Bei der KPT beträgt sie für Mutterschaftsleistungen in der ambulanten Zusatzversicherung sowie der Spitalzusatzversicherung 270 Tage. Die passende Zusatzversicherung bietet Ihnen Leistungen und Vorteile, die in der Grundversicherung nicht gedeckt sind: zum Beispiel ein Zweibettzimmer oder eine freie Arztwahl bei der Geburt.
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Warum sollte ich mein Baby schon vor der Geburt versichern?
Nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie drei Monate Zeit, um eine Krankenversicherung abzuschliessen. Die obligatorische Grundversicherung gilt dabei ab dem Tag der Geburt.
Unser Tipp: Schliessen Sie die Versicherung bereits vor der Geburt ab. Denn eine vorgeburtliche Anmeldung hat viele Vorteile:
- Ihr Kind ist vom ersten Tag an gut geschützt
- Für die meisten Zusatzversicherungen ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich
- Nach der Geburt können Sie sich voll und ganz Ihrem Neugeborenen widmen
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Wird eine Milchpumpe von der Krankenkasse bezahlt?
- Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse einen Teil der Miet- oder Kaufkosten. Mit einer Zusatzversicherung können weitere Kosten übernommen werden.
- Für die Miete einer elektrischen Einzel- oder Doppelmilchpumpe übernimmt die Krankenkasse CHF 2.30 pro Tag für maximal 8 Wochen, für das Zubehörset maximal CHF 27.85.
- Beim Kauf einer Milchpumpe hängt die Kostenübernahme von der Art der Milchpumpe (Handmilchpumpe, elektrische Einzel- oder Doppelmilchpumpe nur für Frühgeborene) und den Bedingungen der jeweiligen Krankenkasse ab.
- Bitte wenden Sie sich an Ihr Kundencenter-Team der KPT, um eine Kostenübernahme abzuklären.
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Bezahlt die Krankenkasse einen Schwangerschaftsabbruch?
Wenn Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch vor der 13. Schwangerschaftswoche entscheiden, werden die Kosten von der Grundversicherung übernommen, allerdings mit einer Kostenbeteiligung. Das bedeutet, dass Sie Franchise und Selbstbehalt selbst bezahlen müssen. Ist der Schwangerschaftsabbruch nach der 13. Schwangerschaftswoche medizinisch notwendig, entfällt die Kostenbeteiligung.