Vor einem Spitalaufenthalt müssen Sie schnell Antworten auf wichtige Fragen bekommen – und sich möglichst gut auf die Zeit im Spital vorbereiten. Wir helfen Ihnen dabei.
Vor dem Spitalaufenthalt: Was muss ich klären?
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Wer informiert die KPT über meinen Spitalaufenthalt?
In der Regel bekommen wir für die geplante Behandlung ein Kostengutsprache-Gesuch direkt vom Spital. Nach einer Prüfung senden wir die Kostengutsprache oder Ablehnung an das Spital mit einer Kopie an Sie zurück. Fragen Sie zur Sicherheit bei Ihrem Arzt nach, ob das Gesuch an die KPT geschickt wurde.
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Welches Spital kann ich wählen?
Wenn Sie sich fragen, welches Spital für Ihre Behandlung das richtige ist, bitten Sie Ihre Ärztin um eine Einschätzung oder fragen Sie in Ihrem persönlichen Umfeld nach Erfahrungen.
In der Grundversicherung können Sie ein Spital aus der kantonalen Spitalliste wählen. Entscheiden Sie sich für eine Behandlung in einem anderen Kanton, werden die Kosten maximal bis zum Referenztarif Ihres Wohnkantons übernommen. Kosten, die diesen Tarif übersteigen, tragen Sie selbst (ausser bei Notfallbehandlungen).
Mit der Spitalzusatzversicherung übernehmen wir auch die ausserkantonalen Tarife: Sie haben freie Wahl aus der Spitalliste in der ganzen Schweiz, je nach Versicherung sogar in der ganzen Welt. Prüfen Sie aber vor einem Spitalaufenthalt die Liste der Spitäler ohne Tarifvertrag. Bei diesen Spitälern übernehmen wir die Kosten nur bedingt oder gar nicht.
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Kann ich die operierende Ärztin oder den Spezialisten frei wählen?
Das ist abhängig davon, wie Sie versichert sind. In der Grundversicherung besteht keine freie Arztwahl. Bei unseren Spitalzusatzversicherungen Halbprivat, Privat und Welt haben Sie freie Wahl der Spitalärztin oder des Spitalarztes.
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Was muss ich für den Aufenthalt vorbereiten?
Damit Sie möglichst entspannt und ruhig ins Spital gehen können, sollten Sie einige Dinge vorher erledigen:
- Senden Sie das ausgefüllte Eintrittsformular des Spitals rechtzeitig zurück.
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig. Auch Ihr persönliches Umfeld sollte von Ihrem Spitalaufenthalt wissen und die Kontaktadresse kennen.
- Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob Sie Ihre Medikamente auch im Spital wie gewohnt einnehmen sollen. Unser Online-Service EverAsk hilft Ihnen, Arztgespräche mit einem digitalen Spickzettel optimal vorzubereiten.
- Briefkasten leeren, Pflanzen giessen, Haustiere füttern: Bitten Sie jemanden, sich um die praktischen Dinge rund um Haus oder Wohnung zu kümmern.
- Bleiben Sie länger im Spital, sollten Sie Ihre Post umleiten oder zurückbehalten. Zahlungen sollten Sie am besten im Voraus erledigen.
- Organisieren Sie Ihre Hinfahrt ins Spital und bei einem kurzen Aufenthalt auch schon die Fahrt zurück nach Hause.
Wer zahlt die Kosten meines Spitalaufenthalts?
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Wer übernimmt meine Spitalkosten?
Die Kostenübernahme hängt von Ihrer gewählten Versicherung ab.
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten in der allgemeinen Abteilung eines Spitals, das auf der Spitalliste ihres Wohnkantons gelistet ist. Lassen Sie sich in einem ausserkantonalen Listenspital behandeln, werden die Kosten maximal bis zum Tarif des Wohnkantons vergütet. Eine freie Arztwahl im Spital besteht nicht.
Mit einer Spitalzusatzversicherung übernimmt die KPT die vollen Kosten: Je nach Variante in der allgemeinen, halbprivaten oder privaten Abteilung eines Listenspitals – auch ausserhalb Ihres Wohnkantons. Die Spitalzusatzversicherungen bieten Ihnen mehr Leistungen und Komfort als die Grundversicherung. Sie haben in der halbprivaten oder privaten Abteilung freie Wahl der Spitalärztin oder des Spitalarztes.
Beachten Sie vor einem Spitaleintritt die Liste der Spitäler ohne Tarifvertrag. Bei diesen Spitälern übernehmen wir die Kosten nur eingeschränkt oder gar nicht.
Rufen Sie vor einem Spitalaufenthalt Ihr Kundencenter-Team der KPT an. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie, um gemeinsam alle wichtigen Fragen zu klären.
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Wie hoch ist mein Selbstbehalt bei einem Spitalaufenthalt?
Auch bei einer vollen Versicherungsdeckung müssen Sie sich an einigen Kosten für den Spitalaufenthalt beteiligen.- Bis die Franchise der Grundversicherung erreicht ist, tragen Sie die medizinischen Kosten selbst. Danach beteiligen Sie sich an den Kosten mit einem Selbstbehalt von 10% bis maximal 700 Franken im Jahr, für Kinder bis 350 Franken jährlich.
Ausnahme: Werdende Mütter sind ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zu 8 Wochen nach der Geburt von Franchise und Selbstbehalt in der Grundversicherung befreit. - Mit dem Spitalkostenbeitrag von 15 Franken pro Tag beteiligen Sie sich an den Unterbringungskosten im Spital. Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt und in jedem Spital und bei jeder Krankenkasse gleich hoch. Ausgenommen davon sind Kinder bis 18 Jahre, junge Erwachsene bis 25 Jahre, die in Ausbildung sind und Frauen für Leistungen bei Mutterschaft
- Bei einer allenfalls gewählten Spitalfranchise in einer Spitalzusatzversicherung Halbprivat oder Privat zahlen Sie die Spitalkosten bis zur Höhe der Franchise.
- Leistungen, die von der Versicherung nicht gedeckt sind, z. B. spezielle Behandlungen, die Nutzung des Zimmertelefons oder persönliche Auslagen, zahlen Sie selbst.
- Bis die Franchise der Grundversicherung erreicht ist, tragen Sie die medizinischen Kosten selbst. Danach beteiligen Sie sich an den Kosten mit einem Selbstbehalt von 10% bis maximal 700 Franken im Jahr, für Kinder bis 350 Franken jährlich.
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Wie lange zahlt die Krankenkasse meinen Aufenthalt?
Es gibt keine festgelegten Fristen, wie lange die Krankenkasse die Kosten für einen Spitalaufenthalt übernimmt. Wir beurteilen jeden Fall individuell und halten die Informationen in einer Kostengutsprache fest.
Checkliste: Was sollte ich mitnehmen für den Spitalaufenthalt?
Sie brauchen meist nur das Nötigste – aber die richtigen Dinge! Hier finden Sie eine praktische Packliste für den Spitalaufenthalt.
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Dokumente
- Ausweis (Pass, ID, Aufenthaltsbewilligung), KPT-Card Versichertenkarte
- Befunde, MRI-, CT- oder Röntgenbilder, Elektrokardiogramm (EKG), etc.
- Allergiepass, Diabeteskontrollheft, Blutgruppenkarte, Impfausweis, etc.
- Patientenverfügung
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Persönliches
- Smartphone mit Kopfhörer und Ladekabel
- Kreditkarte
- Bargeld, wenig
- Medikamente
- Adressbuch
- Schmuck und Wertgegenstände bleiben zu Hause
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Kleidung und Schuhe
- Pyjama oder Nachthemd
- Morgenrock oder Bademantel
- Kleider und Trainer, bequem
- Unterwäsche
- Socken
- Hausschuhe
- Turnschuhe
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Gesundheit
- Toilettenartikel
- Taschentücher
- Ersatzbrille/-linsen, Lesebrille
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Unterhaltung
- Bücher, Zeitschriften
- Tablet, Laptop
- Schreibzeug, Strickzeug, Kartenspiel
Bei einem medizinischen Notfall müssen Sie schnell handeln können. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zu einem Notfall mit Spitalaufenthalt zusammengestellt.
Nach dem Spitalaufenthalt: Wie geht es weiter?
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Meinen Spitalaustritt planen
Sobald Sie Ihr Austrittsdatum kennen, können Sie Ihre Heimkehr, Erholung und Genesung planen. Dabei geht es um praktische Fragen: Wie komme ich nach Hause? Komme ich allein zurecht oder brauche ich Unterstützung? Ist die Spitex geeignet oder eine Haushaltshilfe? Benötige ich Hilfsmittel? Klären Sie diese Fragen noch im Spital mit Ihrer Ärztin, Ihren Angehörigen und dem Sozialdienst des Spitals. Unser Online-Service EverAsk hilft Ihnen, Arztgespräche gut vorzubereiten und zu führen.
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Meine weiteren Therapien
Der Spitalarzt und allenfalls der Sozialdienst werden mit Ihnen besprechen, ob weitere Behandlungen nötig sind: zum Beispiel begleitende Physio- oder Ergotherapie oder der Aufenthalt in einer Rehaklinik.
Mehr Komfort beim Spitalaufenthalt
Möchten Sie Ihren Arzt oder Ihre Chirurgin frei wählen? Wünschen Sie mehr Komfort im Zweibettzimmer oder möchten Sie ohne Mehrkosten in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden? Mit einer Spitalzusatzversicherung Halbprivat oder Privat sind diese Leistungen inklusive.