KPT-Vorteile im Ausland
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Swissness
Bei längeren Auslandaufenthalten kann das Thema Krankenversicherung unübersichtlich wirken. Ihre Schweizer Ansprechperson bei der KPT weiss Rat.
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Passende Bausteine
Unsere Reise- und Ferienversicherung können Sie wie ein Bausatz auf Ihre Bedürfnisse abstimmen: Heilungskosten/Assistance, Reisegepäck, Annullierungskosten.
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Top-Lösung für Auswanderer
Die ideale Grunddeckung bietet jederzeit und weltweit verlässlichen Versicherungsschutz. Kann durch Zusatzversicherungen ergänzen werden.
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Rechtsschutz
Unsere Auslandrechtsschutzversicherung übernimmt pro Fall bis zu 300'000 Franken Ihrer Rechtskosten.
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Partnerschaft in den USA
Um ihre Versicherten mit Wohnsitz in den USA bei komplexen Fragen zum amerikanischen Gesundheitssystem noch besser zu beraten, arbeitet die KPT seit dem 1.1.2022 mit der Allianz Partners zusammen.
Allianz Partners kann wie folgt kontaktiert werden:
Telefon: +41 (0)58 310 99 99
Fax: +41 (0)58 283 33 33
E-Mail: medical@ac24.ch
Prämie berechnen
Möchten Sie wissen, was die Versicherung kostet? Mit unserem Prämienrechner führen wir Sie zielsicher zu einer auf Sie abgestimmten Versicherungslösung. Viele Produkte können Sie gleich online abschliessen.
Gut zu wissen
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Grenzgänger mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Land
Als Grenzgängerin oder Grenzgänger mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Land sind Sie dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung in der Schweiz abzuschliessen. Wir empfehlen Ihnen die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (EU/EFTA). Diese Versicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz im In- und Ausland zu einem guten Preis. Wenn Sie in Deutschland, Italien, Österreich oder Frankreich wohnen, haben Sie die Wahl, ob sie sich in der Schweiz oder in Ihrem Wohnland versichern lassen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website: Bundesamt für Gesundheit.
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Auswandern
Sie ziehen für immer oder auf unbestimmte Zeit ins Ausland und melden sich in der Schweiz ab? Als Rentnerin, Rentner, Grenzgängerin oder Grenzgänger in einem EU-/EFTA-Land bleiben sie trotzdem in der Schweiz versicherungspflichtig.
Trifft das auf Sie nicht zu, oder ziehen Sie gar in ein Land ausserhalb von Europa, erlischt Ihre Versicherungspflicht in der Schweiz. Sie können sich aber auf Wunsch auch weiterhin in der Schweiz versichern: Die Internationale Krankenversicherung der KPT bietet Ihnen weltweit einen verlässlichen Versicherungsschutz und ist Ihre ideale Grunddeckung.
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Rentner mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Land
Beziehen Sie eine Rente in der Schweiz und haben Ihren Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Land, sind Sie der Versicherungspflicht der Schweiz unterstellt. Ihre Versicherungslösung ist die sogenannte Obligatorische Krankenpflegeversicherung EU/EFTA (KVG). Sie sorgt für einen zuverlässigen Schutz im In- und Ausland.
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Weltreise geplant?
Wenn Sie auf eine Weltreise gehen, bleiben Sie auch weiterhin in der Schweiz versicherungspflichtig.
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Studium im Ausland
Normalerweise behalten Sie bei einem Auslandsstudium Ihren rechtmässigen Wohnsitz in der Schweiz. Sie bleiben daher in der Schweiz versicherungspflichtig.
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Optionsrecht für Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland, Italien, Österreich sowie Frankreich haben die Wahl, ob sie sich in der Schweiz oder in ihrem Wohnland versichern lassen. Wollen Sie in Ihrem Wohnland versichert sein, müssen sie einen Antrag einreichen.
Sind Sie in den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt oder Glarus sowie in den Städten Zug, Cham oder Risch Rotkreuz, erwerbstätig, reichen Sie den Antrag bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG ein. Ansonsten reichen Sie den Antrag bitte bei Ihrem Arbeitskanton ein.
Das Optionsrecht gilt auch für Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal und Spanien. Wollen Sie nicht in der Schweiz, sondern in Ihrem Wohnland versichert sein, reichen Sie Ihren Antrag bitte direkt bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG ein.
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Leistungen beziehen EU/EFTA
Sie sind in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung EU/EFTA versichert und möchten medizinische Leistungen beziehen.
In der Schweiz
Hier ist die KPT zuständig. Weisen Sie Ihre Schweizer Versichertenkarte – die KPT-Card – vor, wenn Sie zu einer Ärztin, einem Arzt oder ins Spital gehen und wenn Sie in einer Apotheke verschreibungspflichtige Medikamente beziehen.
In Ihrem Wohnland ausserhalb der Schweiz
Reichen Sie das Formular E106, E109 oder E121 umgehend bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Ihrem Wohnland ein. Die Formulare finden Sie auf der Website der Gemeinsamen Einrichtung KVG.
In allen anderen Ländern
Befinden Sie sich weder in der Schweiz noch in Ihrem Wohnland, weisen Sie bitte Ihre Schweizer Versichertenkarte vor – die KPT-Card. Ihre Versicherung gilt weltweit für akute Erkrankung und medizinische Notfälle. In der EU sind dabei die Kosten gemäss dem Tarif des jeweiligen Landes versichert. Ausserhalb der EU wird maximal der doppelte Tarif gemäss dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz übernommen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Produktseite zur Obligatorische Krankenpflegeversicherung EU/EFTA.
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Beruflich ins Ausland
Bei Entsendungen zu einer ausländischen Geschäftsstelle bleiben Sie in der Schweiz versicherungspflichtig, sofern Ihr Arbeitgeber seinen Hauptsitz in der Schweiz hat. Das heisst, Sie müssen weiterhin über eine obligatorische Grundversicherung verfügen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Sozialversicherung.