Hinweis: Die Zusatzversicherung Krankenpflege-Comfort / Krankenpflege-Plus bieten wir nicht mehr an. Stattdessen haben wir mit Pulse eine neue ambulante Versicherung entwickelt, die den Schwerpunkt auf Früherkennung, Sport und mentale Gesundheit legt. Mit den drei Leistungsklassen Eco, Top und Premium bieten wir Optionen für jedes Budget.
Die Leistungen
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AuslandVolle Deckung während 8 Wochen
Bei akuter Erkrankung oder einem Unfall während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts übernimmt die Grundversicherung Behandlungskosten höchstens bis zum doppelten Tarif Ihres Wohnkantons. Wenn Sie Ihre europäische Krankenversicherungskarte vorweisen, übernimmt die Grundversicherung im EU- und EFTA-Raum Ihre Kosten nach Staatsrecht und Sozialversicherungstarif des Aufenthaltslandes.
Behandlungskosten im Ausland können sehr hoch ausfallen. Diese Zusatzversicherungen schliessen Leistungslücken zur Grundversicherung:
Bei der Krankenpflege-Comfort-Versicherung ist die Reise- und Ferienversicherung der KPT für 8 Wochen im Jahr inbegriffen. Sie übernimmt bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts die vollen Heilungs-, Transport- und Rettungskosten. Ebenfalls inbegriffen sind zusätzliche Assistance-Leistungen, eine Annullierungskosten- und eine Reisegepäck- sowie eine Rechtsschutzversicherung im Ausland.
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BadekurenCHF 20.– pro Tag für jährlich 21 Tage in anerkannten Heilbädern im angrenzenden Ausland
Die Grundversicherung bezahlt 10 Franken pro Tag während maximal 21 Tagen pro Kalenderjahr. Die Badekur muss in einem anerkannten Heilbad in der Schweiz stattfinden, medizinisch bedingt sein, von einem eidg. dipl. Arzt verordnet werden und unmittelbar auf eine intensive ärztliche Behandlung oder einen Spitalaufenthalt folgen. Zusätzlich sind die ambulanten Behandlungskosten gemäss anerkannten Tarifen gedeckt.
Wir empfehlen Ihnen eine der folgenden Zusatzversicherungen um Leistungslücken zu schliessen:
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Brillen/KontaktlinsenDie Zusatzversicherungen Krankenpflege-Comfort und Krankenpflege-Plus übernehmen jährlich Beiträge in der Höhe von CHF 200.00 an Brillen und Kontaktlinsen für Erwachsene und Kinder.
Die Grundversicherung übernimmt bei krankheitsbedingten Spezialfällen Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen bis zu einem Betrag von 180 Franken pro Auge und Jahr.
Bei Kindern bis zum vollendeten 18. Altersjahr bezahlt die Grundversicherung Brillengläser und Kontaktlinsen bis 180 Franken pro Jahr – gemäss Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) Ziffer 25.
Diese Zusatzversicherungen leisten jährliche Beiträge an Brillen und Kontaktlinsen - für Erwachsene und Kinder:
Die Karenzfrist beträgt 365 Tage.
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GesundheitsförderungGesundheitsbonus von 200 Franken pro Jahr für Fitness und Ausdauer bei Schadenfreiheit
Sie profitieren von einem jährlichen Beitrag im Wert von 200 Franken an Ihre Gesundheitsförderung, wenn Sie im Vorjahr keine Leistungen aus der Zusatzversicherung Krankenpflege-Comfort bezogen haben. Der Gesundheitsbonus gilt für folgende Aktivitäten:
- Abonnemente und Mitgliedschaften ab einer Dauer von 3 Monaten oder ab 20 Einzeleintritten für ein Fitnesscenter, Group-Fitness, Aqua-Fitness, Pilates, Power-Yoga oder Walking-Kurse
- Personal Fitness-Coach mit einem Vertrag über 6 Monate oder ab 8 Trainingseinheiten
- Gold-Abonnement von Runningcoach.me
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ActivePlusBeiträge für Gesundheitsförderung
(vgl. Liste auf kpt.ch/activeplus)
- CHF 200 für Fitness und Ausdauer
- CHF 150 für Bewegung, Ernährung und Wohlbefinden
- CHF 50 für Sport und Sportverein
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GesundheitsrechtsschutzJuristische Unterstützung und Kostenbeteiligung bei einem Rechtsstreit
Versichert sind vertragliche Streitigkeiten mit Medizinalpersonen – zum Beispiel eine Klage gegen ein Spital nach einer verpfuschten Operation. Die Leistungen werden auch für Haftpflicht- und versicherungsrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Gesundheitsschädigung erbracht.
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Haushaltshilfe/HauspflegeCHF 10.– pro Tag während 60 aufeinanderfolgenden Tagen
Verordnet Ihnen ein eidg. dipl. Arzt nach einer ambulanten Operation oder nach einem Spitalaufenthalt eine Haushaltshilfe oder Hauspflege durch Angehörige, bezahlen die Spitalzusatzversicherungen einen Beitrag.
Die Hauspflege durch Angehörige wird auch dann vergütet, wenn damit ein Spitalaufenthalt vermieden werden kann.
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HilfsmittelCHF 200.– pro Kalenderjahr je pro Hilfsmittelart
Die Grundversicherung leistet einen Beitrag an Hilfsmittel, die auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) des Bundesamts für Gesundheit (BAG) stehen. Die Hilfsmittel müssen durch einen eidg. dipl. Arzt verordnet sein.
Die Krankenpflege-Versicherungen bezahlen pro Hilfsmittelart - also zum Beispiel Krankenmobiliar, Schuheinlagen oder Hörapparate - einen Beitrag von 200 Franken pro Jahr.
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Impfungen90% der Kosten
Bis zum Alter von 16 Jahren sind Kinderimpfungen in der Grundversicherung voll gedeckt. Danach übernehmen die Krankenpflege-Versicherungen 90% der Kosten für Schutzimpfungen.
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Komplementärmedizin90% der Kosten, maximal 2'000 Franken pro Kalenderjahr
Die Grundversicherung übernimmt Kosten für Akupunktur, Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin. Die Behandlung muss durch einen eidg. dipl. Arzt mit Fachausweis erfolgen.
Diese Zusatzversicherungen schliessen Leistungslücken zur Grundversicherung:
Pro Kalenderjahr gelten dabei folgende Maximalbeiträge:
- CHF 2'000.– für Behandlungen durch einen eidg. dipl. Arzt mit Fachausweis
- CHF 1'000.– für Behandlungen durch einen EMR-Therapeuten
Die Versicherung bezahlt alle Heilmassnahmen gemäss erfahrungsmedizinischem Register (EMR), auch ohne ärztliche Verordnung. Der Gesamtanspruch für komplementärmedizinische Behandlungen durch Ärzte und EMR-Therapeuten beträgt maximal 2'000 Franken pro Kalenderjahr
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Medikamente90% der Kosten, inklusive CHF 200.– pro Jahr an komplementärmedizinische Medikamente
Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) übernimmt die Grundversicherung Kosten für Medikamente, die auf der Arzneimittel- und Spezialitätenliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) stehen. Die Medikamente müssen von einem eidg. dipl. Arzt verordnet sein.
Zusatzversicherungen decken die Kosten für viele weitere Medikamente. Wir empfehlen Ihnen eine der folgenden Zusatzversicherungen, um Leistungslücken zu schliessen:
Die Krankenpflege-Versicherungen übernehmen 90% der Medikamentenkosten gemäss Liste der Zulassungsbehörde Swissmedic.
Die Krankenpflege-Comfort-Versicherung übernimmt zusätzlich 90% der Kosten bis maximal 200 Franken im Jahr an komplementärmedizinische Medikamente.
Ausgenommen sind Medikamente aus der Liste der pharmazeutischen Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) sowie Lifestyle-Präparate und Medikamente für den Drogenersatz. -
MutterschaftCHF 150.– für Kurse zur Geburtsvorbereitung, CHF 100.– für Rückbildungskurse
Die Kosten für Kontrolluntersuchungen und die Geburtskosten sind in der Grundversicherung gedeckt: gemäss anerkannten Tarifen in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Halten Sie sich in einem anderen Kanton auf, werden dort maximal die Kosten nach dem Tarif Ihres Wohnkantons erstattet (Art. 41 KVG).
Rund um die Mutterschaft entstehen in der Grundversicherung normalerweise keine Leistungslücken. Diese Zusatzversicherungen schliessen Leistungslücken zur Grundversicherung:
Für alle Zusatzversicherungen gilt eine Karenzfrist von 270 Tage. Das heisst, die KPT bezahlt diese Beiträge, ab 270 Tagen nach Versicherungsbeginn der Zusatzversicherung.
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NeugeboreneBeitrag von CHF 100.–
Für jedes Neugeborene, für das Sie eine Krankenpflege-Versicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie einen einmaligen Beitrag von 100 Franken.
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Psychotherapeuten/PsychologenCHF 1'600.– innert 5 Kalenderjahren
Bei einer ärztlichen Verordnung für die psychotherapeutische Behandlung übernehmen die Krankenpflege-Versicherungen innerhalb von 5 Jahren 1'600 Franken der anfallenden Kosten. Der Maximalbetrag pro Sitzung liegt bei 50 Franken.
Sie können sich bei Therapeutinnen und Therapeuten mit folgender Verbandszugehörigkeit behandeln lassen:
- Schweizerischer Psychotherapeutenverband (SPV)
- Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)
- Schweizerischer Berufsverband für Angewandte Psychologie (SBAP)
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RettungskostenCHF 10'000.– pro Jahr (Transport und Rettung)
Bei Rettungen in der Schweiz übernimmt die Grundversicherung 50% der Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 5000 Franken pro Kalenderjahr.
Diese Zusatzversicherungen schliessen Leistungslücken zur Grundversicherung:
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TransportkostenCHF 10'000.– pro Jahr (Transport und Rettung) und CHF 400.– für Serienbehandlungen
Bei medizinisch notwendigen Transporten zum nächsten Arzt oder zum nächstgelegenen Spital bezahlt die Grundversicherung 50% der Kosten bis maximal 500 Franken pro Kalenderjahr.
Mit diesen Versicherungen schliessen Sie Leistungslücken zur Grundversicherung:
400 Franken pro Jahr übernimmt die Versicherung an Reisekosten zu bestimmten regelmässigen Behandlungen.
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Unterbindung/Vasektomie/Sterilität90% der Kosten bis CHF 500.– für Unterbindung, Vasektomie und bei Sterilität
Bei einer Unterbindung oder Vasektomie übernimmt die Krankenpflege-Plus-Versicherung einen Teil der Kosten. Die Krankenpflege-Comfort-Versicherung bezahlt zusätzlich an eine Sterilitätsbehandlung.
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Vorsorgeuntersuchungen90% der Kosten
Nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) bezahlt die Grundversicherung alle drei Jahre eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung.
Die Krankenpflege-Versicherungen übernehmen 90% der Kosten an aller gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen in den Jahren zwischen den Pflichtleistungen. Zusätzlich bezahlen sie 90% der Kosten von allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen - sogenannten Check-ups - bis zu einem Maximalbetrag von 200 Franken pro Kalenderjahr.
Leistungen aus Zusatzversicherungen werden in Ergänzung zur Grundversicherung erbracht.
Ihre Vorteile
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Mehr Sicherheit
Die Krankenpflege-Comfort-Versicherung übernimmt Kosten für zahlreiche ambulante Leistungen, die in der Grundversicherung nicht oder nur teilweise gedeckt sind. Insbesondere auch Beiträge an komplementärmedizinische Behandlungen und Medikamente.
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Mehr Vorsorge, mehr Fitness
Die Krankenpflege-Comfort-Versicherung bietet Ihnen einen jährlichen Check-up sowie jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen. Auch ein Gesundheitsbonus für Fitness-Aktivitäten ist enthalten.
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Zusätzliche Unterstützung
Gegenüber der Krankenpflege-Plus-Versicherung erhalten Sie bei der Krankenpflege-Comfort-Versicherung Beiträge an eine Haushaltshilfe oder für die Hauspflege.
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Entspannt in die Ferien
Die Reise- und Ferienversicherung der KPT für 8 Wochen im Jahr ist inbegriffen; ebenso Assistance-Leistungen, eine Annullierungskosten- und eine Reisegepäck- sowie eine Rechtsschutzversicherung im Ausland.
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Bis zu 600 Franken für Ihre Gesundheit
Kombinieren Sie die Spitalkostenversicherung mit der Krankenpflege-Comfort-Versicherung und profitieren Sie dank ActivePlus von bis zu 600 Franken für gesunde und sportliche Aktivitäten.
Gut zu wissen
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Komplementärmedizin
Die Krankenpflege-Comfort-Versicherung übernimmt 90% der Kosten für ambulante komplementärmedizinische Behandlungen wie beispielsweise diejenigen einer Naturheilpraxis:
- bei einem vom Erfahrungsmedizinischen Register (EMR) anerkannten Therapeuten – bis 1'000 Franken pro Kalenderjahr
- bei einem eidg. dipl. Arzt mit Fachausweis – bis 2'000 Franken pro Kalenderjahr
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Was bedeutet EMR?
EMR ist die Abkürzung für Erfahrungsmedizinisches Register. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Stelle, die ein Qualitätslabel für Therapeuten der Komplementärmedizin vergibt. Das EMR anerkennt mehr als 120 verschiedene komplementärmedizinische Therapiemethoden. Mehr Informationen finden Sie auf emr.ch.
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Bis zu 600 Franken für Fitness, Ernährung und Entspannung
Unter bestimmten Bedingungen erhalten Sie in der Krankenpflege-Comfort-Versicherung jedes Jahr einen Gesundheitsbonus im Wert von 200 Franken an ein Fitness- oder Wellnessabo.
- Kraft- und Ausdauertraining
- Aqua-Fitness
- Pilates
- Power-Yoga
- Walking-Kurs
Das sind die Kriterien
Sie haben Anrecht auf den Gesundheitsbonus, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Sie haben im vergangenen Kalenderjahr aus der Krankenpflege-Comfort-Versicherung keine Leistungen bezogen.
- Sie sind mindestens seit einem ganzen Kalenderjahr – also dem 1. Januar des Vorjahres – bei der KPT versichert.
- Die Krankenpflege-Comfort-Versicherung haben Sie spätestens im Verlaufe des Vorjahres abgeschlossen.
- Sie sind mindestens 14 Jahre alt. Massgebend ist das Stichtagsdatum 01.05. in dem Jahr, in dem Sie den Gesundheitsscheck erhalten.
- Die Deckung Ihrer Krankenpflege-Comfort-Versicherung ist am Stichtagsdatum 01.05. noch aktiv. Sprich, Sie haben die Versicherung nicht vorher gekündigt.
In Kombination mit einer Spitalkostenversicherung profitieren Sie dank ActivePlus von zusätzlichen 400 Franken an Gesundheitsleistungen. Insgesamt unterstützen wir Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden also mit bis zu 600 Franken pro Kalenderjahr.
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Für diese Personen ist die Krankenpflege-Comfort-Versicherung geeignet
Die Krankenpflege-Comfort-Versicherung eignet sich besonders für Personen, die
- Lücken zur Grundversicherung zusätzlich absichern wollen
- der Alternativmedizin genauso vertrauen wie der Schulmedizin
- Wert auf Wohlbefinden, Entspannung und Fitness legen
- die für Mehrleistungen gerne etwas bezahlen
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Gesundheitsrechtsschutz: Fall melden
Sie müssen in einem Rechtsschutzfall nicht allein kämpfen. Wenden Sie sich an unsere Partnerin Coop Rechtsschutz und Sie erhalten professionelle Unterstützung.
Coop Rechtsschutz AG
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