Ihre Leistungen in der Unfallzusatzversicherung

Die Unfallzusatzversicherung für Pflegeleistungen übernimmt ergänzend zur obligatorischen Unfalldeckung die folgenden Kosten bis fünf Jahre nach einem Unfall:

Spital: ungedeckte Kosten in der allgemeinen Abteilung

Hauspflege: bis maximal 10'000 Franken

Haushaltshilfe: bis maximal 5'000 Franken

  • Leistungen für Hauspflege und Haushaltshilfe durch Angehörige: Kostenübernahme möglich, sofern der dadurch verursachte Erwerbsausfall nachgewiesen wird
  • Bade- und Erholungskuren
  • Transport- und Rettungskosten bis maximal 10’000 Franken pro Ereignis
  • Hilfsmittel wie Hörapparate oder Prothesen

Ihre Vorteile mit der Unfallzusatzversicherung für Pflegeleistungen

  1. Keine Gesundheitsprüfung

    Sie können die Versicherung jederzeit und ohne vorgängige Gesundheitsprüfung abschliessen.

  2. Keine überraschenden Kosten

    Bei Unfällen können sich die Kosten rasch aufsummieren. Von der aufwendigen Rettung bis hin zur späteren Unterstützung im Haushalt. Mit der Unfallzusatzversicherung für Pflegeleistungen sind diese Kosten gedeckt.

Das sollten Sie über die Unfallzusatzversicherung wissen

Versicherungsbedingungen

Hier finden Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der KPT und die Besonderen Bedingungen (BB) zur Unfallzusatz-Versicherung.

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam eine optimale Versicherungslösung. Teilen Sie uns einfach via Formular Ihre Erreichbarkeit mit und wir melden uns bei Ihnen.

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