Ihre Leistungen in der Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherung
Sie erhalten Ihre Leistungen bei:
- Rechtsstreitigkeiten, die Sie als Halterin oder Halter, Lenkerin oder Lenker, Passagierin oder Passagier eines Flugzeugs oder als Fussgängerin oder Fussgänger betreffen
- Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungen, Kranken- und Pensionskassen
- einem Strafverfahren gegen Sie
Der Privat- und Verkehrsrechtsschutz übernimmt die Kosten bei Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 300'000 Franken pro Fall für:
- Rechtsanwältin und Rechtsanwalt
- Expertinnen und Experten
- Die zu Ihren Lasten gehenden Verfahrens- und Gerichtskosten
- Die an die Gegenpartei zu entrichtende Prozessentschädigung
- Strafkautionen zur Vermeidung einer Untersuchungshaft. Diese Leistung wird als Vorschuss erbracht und muss zurückerstattet werden.
Ihre Vorteile mit Verkehrs- und Privatrechtsschutz
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Profi-Unterstützung
Die KPT setzt auf die Erfahrung der Coop Rechtsschutz. Deren Expertinnen und Experten begleiten Sie bis zur Lösung Ihres Problems.
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Freie Anwaltswahl
Wenn Sie eine Vertretung vor Gericht benötigen, wählen Sie die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
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Europaweiter Schutz
Die Versicherung übernimmt auch Kosten, die Ihnen bei Rechtsstreitigkeiten in Europa und den Ländern am Mittelmeer entstehen.
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Kompetente Beratung
Nicht immer muss es zu einem Gerichtsfall kommen. Die Experten der Rechtsschutz-Versicherung beraten sie kompetent in juristischen Fragen.
Das sollten Sie über Verkehrs- und Privatrechtsschutz-Versicherungen wissen
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Was ist eine private Rechtsschutzversicherung?
Die private Rechtsschutzversicherung ist die Basis-Versicherung für Streitigkeiten in privaten und beruflichen Belangen. Die Versicherung unterstützt Sie mit der Übernahme von Kosten, wenn aus einem Konflikt eine rechtliche Auseinandersetzung entsteht.
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Was übernimmt eine private Rechtsschutzversicherung?
Die Rechtsschutzversicherung steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und übernimmt die anfallenden Rechtskosten für Anwalte, Experten, das Gericht sowie eine Entschädigung an die Gegenpartei gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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Ist die Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherung für mich geeignet?
Die Privat- und Verkehrsschutzversicherung eignet sich besonders für Sie, wenn Sie
- sich mit einem umfassenden Rechtsschutz sicherer fühlen
- die ambulante Zusatzversicherung Pulse der KPT abgeschlossen haben.
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Wer kann die Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherung abschliessen?
Die Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherung können alle Personen abschliessen, die bereits die ambulante Zusatzversicherung Pulse bei der KPT haben oder diese neu abschliessen.
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Soll ich meine ganze Familie versichern?
Die Rechtsschutzversicherung gilt pro Person. Deswegen empfehlen wir, die Versicherung für jedes Familienmitglied individuell abzuschliessen. Als Familie profitieren Sie von günstigeren Prämien: In der Familienpolice erhalten Sie ab dem zweiten erwachsenen Familienmitglied einen Rabatt von 50% auf die Prämie der Rechtsschutzversicherung. Kinder sind bis zum 18. Altersjahr gratis und zwischen 19 und 25 Jahren zum halben Preis versichert.
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Ab wann greift der Privatrechtsschutz?
Der Privatrechtsschutz greift erst 3 Monate, nachdem Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Ein Rechtsstreit lässt sich daher nicht mehr versichern, wenn das Ereignis, das den Streit ausgelöst hat, bereits vor Abschluss der Versicherung begonnen hat.
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Wie bin ich bei einem Verkehrsunfall versichert?
Der Verkehrsrechtsschutz unterstützt Sie tatkräftig bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Ausserdem verteidigt Sie Ihre Rechte bei Straf- und Administrativverfahren (z.B. Führerausweisentzug) und übernimmt die Rechtskosten.
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Unterstützt mich die Rechtsschutzversicherung bei einem Streit mit dem Steueramt?
In der Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherung der KPT ist ein Beratungsrechtsschutz für alle Rechtsstreitigkeiten enthalten, die nicht vollumfänglich versicherbar sind – dazu gehören zum Beispiel Steuerrechtsfälle. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf eine Beratung.
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Kann ich meine Anwältin oder meinen Anwalt frei wählen und direkt beauftragen?
Ja, Sie können Ihre Anwaltsperson frei wählen. Es ist jedoch sehr wichtig, dass Sie Ihren Rechtsfall sofort melden. Die Rechtsschutzversicherung kann so die Deckung prüfen und eine Kostengutsprache erteilen. Wenn Sie keine Anwältin oder keinen Anwalt kennen, vertrauen Sie am besten auf die Empfehlung der Rechtsschutzversicherung. Sie pflegt ein grosses Netz von unabhängigen Spezialistinnen und Spezialisten und findet die für Ihren Fall bestmöglich qualifizierte Person.
Rechtsschutzfall melden
Sie müssen in einem Rechtsschutzfall nicht allein kämpfen. Wenden Sie sich an unsere Partnerin Coop Rechtsschutz und erhalten Sie schnell und unkompliziert professionelle Unterstützung.