Ihre Leistungen in der Verkehrs- und Privatrechtsschutz-Versicherung
Sie erhalten Ihre Leistungen bei:
- Rechtsstreitigkeiten, die Sie als Halterin oder Halter, Lenkerin oder Lenker, Passagierin oder Passagier eines Flugzeugs oder als Fussgängerin oder Fussgänger betreffen
- Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungen, Kranken- und Pensionskassen
- einem Strafverfahren gegen Sie
Rechtsschutzfall melden
Sie müssen in einem Rechtsschutzfall nicht allein kämpfen. Wenden Sie sich an unsere Partnerin Coop Rechtsschutz und erhalten Sie schnell und unkompliziert professionelle Unterstützung.
Das sollten Sie über Verkehrs- und Privatrechtsschutz-Versicherungen wissen
-
Was ist eine private Rechtsschutzversicherung?
Die private Rechtsschutzversicherung ist die Basis-Versicherung für Streitigkeiten in privaten und beruflichen Belangen. Die Versicherung steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und übernimmt die anfallenden Rechtskosten für Anwalte, Experten, das Gericht sowie eine Entschädigung an die Gegenpartei gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
-
Ist die Verkehrs- und Privatrechtsschutz-Versicherung für mich geeignet?
Die Verkehrs- und Privatrechtsschutz-Versicherung eignet sich besonders für Sie, wenn Sie
- sich mit einem umfassenden Rechtsschutz sicherer fühlen
- die ambulante Zusatzversicherung Pulse der KPT abgeschlossen haben.
-
Wer kann die Verkehrs- und Privatrechtsschutz-Versicherung abschliessen?
Die Verkehrs- und Privatrechtsschutz-Versicherung können alle Personen abschliessen, die bereits die ambulante Zusatzversicherung Pulse bei der KPT haben oder diese neu abschliessen.
-
Soll ich meine ganze Familie versichern?
Die Rechtsschutzversicherung gilt pro Person. Deswegen empfehlen wir, die Versicherung für jedes Familienmitglied individuell abzuschliessen. Als Familie profitieren Sie von günstigeren Prämien: In der Familienpolice erhalten Sie ab dem zweiten erwachsenen Familienmitglied einen Rabatt von 50% auf die Prämie der Rechtsschutzversicherung. Kinder sind bis zum 18. Altersjahr gratis und zwischen 19 und 25 Jahren zum halben Preis versichert.
-
Ab wann greift der Privatrechtsschutz?
Der Privatrechtsschutz greift erst 3 Monate, nachdem Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Ein Rechtsstreit lässt sich daher nicht mehr versichern, wenn das Ereignis, das den Streit ausgelöst hat, bereits vor Abschluss der Versicherung begonnen hat.
-
Wie bin ich bei einem Verkehrsunfall versichert?
Der Verkehrsrechtsschutz unterstützt Sie tatkräftig bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Ausserdem verteidigt Sie Ihre Rechte bei Straf- und Administrativverfahren (z.B. Führerausweisentzug) und übernimmt die Rechtskosten. Konkrete Beispiele versicherter Ereignisse finden Sie hier: Verkehrsrechtschutzversicherung.
-
Unterstützt mich die Rechtsschutzversicherung bei einem Streit mit dem Steueramt?
In der Verkehrs- und Privatrechtsschutz-Versicherung der KPT ist ein Beratungsrechtsschutz für alle Rechtsstreitigkeiten enthalten, die nicht vollumfänglich versicherbar sind – dazu gehören zum Beispiel Steuerrechtsfälle. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf eine Beratung.
-
Kann ich meine Anwältin oder meinen Anwalt frei wählen und direkt beauftragen?
Ja, Sie können Ihre Anwaltsperson frei wählen. Es ist jedoch sehr wichtig, dass Sie Ihren Rechtsfall sofort melden. Die Rechtsschutzversicherung kann so die Deckung prüfen und eine Kostengutsprache erteilen. Wenn Sie keine Anwältin oder keinen Anwalt kennen, vertrauen Sie am besten auf die Empfehlung der Rechtsschutzversicherung. Sie pflegt ein grosses Netz von unabhängigen Spezialistinnen und Spezialisten und findet die für Ihren Fall bestmöglich qualifizierte Person.