Teddy - die Zusatzversicherung für Kinder - bringt Ihnen finanzielle Flexibilität. Sie erhalten ab der Diagnose eine monatliche Rente, über die Sie frei verfügen können (z.B. für Haushalts- und Pflegehilfen, Reduktion Arbeitspensum, Behandlungskosten). Die Höhe und Dauer bestimmen Sie.
Ihre Vorteile mit Teddy
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Sie bestimmen, wie Sie das Geld einsetzen
Ob Sie Ihren Erwerbsausfall kompensieren oder mit dem erkrankten Kind eine Reise unternehmen. Setzen Sie das Geld aus der Rente dort ein, wo es Ihrer Familie am meisten dient.
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Die Rente wird vollständig ausbezahlt
Auch im Todesfall oder bei vorzeitiger Genesung erhalten Sie die Rente für den gesamten gewählten Zeitraum ausbezahlt.
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Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung
Ob ein familiäres Risiko besteht oder nicht: Sie können die Versicherung für jedes Kind bis zum 17. Altersjahr abschliessen. Voraussetzung dafür ist, dass keine Krebserkrankung vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
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Günstige Prämie
Die Versicherung kostet pro Monat weniger als ein Kaffee im Restaurant.
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Fragen und Antworten zu Teddy
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Was gilt als Krebsdiagnose?
Unter Krebserkrankung versteht man eine Erkrankung mit einem nach histologischem Befund bösartigen Tumor. Leukämie und Lymphome gelten ebenso als Krebserkrankung wie die Bildung von gutartigen Tumoren, die mit einem chirurgischen Eingriff, einer Strahlen-, Chemo- oder Immuntherapie behandelt werden. Die Diagnose wird durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für medizinische Onkologie oder Hämatologie gestellt.
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Welches sind die Aufnahmebedingungen?
Eine Aufnahme ist ohne Risikoprüfung und bis zum 17. Altersjahr möglich. Krebserkrankungen, die vor Vertragsabschluss auftreten oder diagnostiziert werden, sind nicht versichert. Die versicherte Person ist das Kind.
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Wann endet die Versicherung?
Der Versicherungsvertrag und der Leistungsanspruch enden in den folgenden Fällen:
- Am Ende des Kalenderjahrs, in dem die versicherte Person das 18. Lebensjahr erreicht. Es sei denn, der Versicherungsfall ist durch eine Krebsdiagnose eingetreten.
- Wenn die Versicherungsleistung vollständig bezogen wurde.
- Wenn die versicherte Person nicht mehr der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung untersteht (z.B. bei einem Wegzug ins Ausland).
Versicherungsbedingungen und Leistungsanzeige
Wir verstecken das Kleingedruckte nicht. Hier finden Sie unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen und die Besonderen Bedingungen (BB) der Zusatzversicherung Teddy.
Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen möchten, füllen Sie bitte das Online-Formular auf der rechten Seite aus.