So gehen Sie vor
- Melden Sie Ihren Schadenfall online über das Allianz Schadenportal. Die für Sie relevante Policen Nummer «CH410003393» ist bereits hinterlegt. Klicken Sie auf das Feld «Fortsetzen». Vervollständigen Sie die für die Schadenbearbeitung benötigen Angaben und laden Sie die relevanten Unterlagen hoch.
- Nach Einreichung der Unterlagen können Sie jederzeit den Bearbeitungsstand Ihres Schadenfalles einsehen oder weitere Unterlagen für die Vervollständigung einreichen. Wählen Sie hierzu unter diesem Link das Feld «Bearbeitungsstand sehen» und geben Sie die Schadennummer ein, welche Sie nach der Schadeneinreichung via E-Mail erhalten haben.
Bei Fragen zum eingereichten Schadenfall dürfen Sie sich direkt an claims.ch@allianz.com oder 044 283 32 22 wenden.
- Haben Sie Ihre Reise bereits angetreten und sind Sie gezwungen diese abzubrechen, so melden Sie sich umgehend auf der SOS-Nummer +41 (0)58 310 99 99. Wir unterstützen Sie bei der weiteren Organisation.
Gut zu wissen
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Haben Sie Beschwerden oder Fragen zu Ihrer Gesundheit?
KPT-Help hilft. Egal wo, egal wann: Wenn Sie bei der KPT versichert sind, profitieren Sie bei gesundheitlichen Beschwerden oder medizinischen Fragen von einer kompetenten telemedizinischen Beratung.
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Welche Angaben werden für die Meldung des Schadenfalls benötigt?
Für die rasche Bearbeitung Ihrer Annullation benötigt die Allianz folgende Unterlagen:
Bei einer Annulation:
- Kopie Ihrer Versicherungspolice
- Annullierungskostenrechnung
- Buchungsbestätigung;
- Formular Annullierungskosten, falls der Schaden nicht via Schadenportal eingereicht wird
- Dokumente bzw. offizielle Atteste, die den Eintritt des Schadens belegen (z. B. detailliertes Arztzeugnis mit Diagnose, Todesschein/Todesanzeige, usw.).
Bei einem Reiseabbruch:
- Kopie Ihrer Versicherungspolice
- Buchungsbestätigung der ursprünglich geplanten Reise;
- Dokumente bzw. offizielle Atteste, die den Eintritt des Schadens belegen (z. B. detailliertes Arztzeugnis mit Diagnose, usw.)
- Quittungen für unvorhergesehene Auslagen/Mehrkosten
Bitte beachten Sie: Damit Sie sich auf Reisen und in den Ferien nicht mit juristischen Problemen beschäftigen müssen, können Sie mit einer Rechtsschutzversicherung vorsorgen.
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Wie muss ich vorgehen, wenn ich die Ferien wegen Krankheit oder Unfall annullieren oder abbrechen muss?
Eine Reise- und Ferienversicherung erstattet Ihnen die Reiserücktrittskosten, wenn Sie Ihre Reise aus gesundheitlichen oder anderen versicherten Reiserücktrittsgründen nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen. Welche Gründe versichert sind, erfahren Sie auf der Seite Reise- und Ferienversicherung. Falls Sie in den Ferien einen Unfall hatten, erfahren Sie auf der Seite Unfall melden, was Sie tun müssen.
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Gilt die Reise- und Ferienversicherung der KPT auch in der Schweiz?
Nein. Die Versicherung ist ausserhalb der Schweiz gültig. Nur die Annullierungskosten-Versicherung gilt auch in der Schweiz.
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Muss ich eine Annullation der Reise der Allianz melden?
Nicht zwingend. Sie müssen die Annullation zuerst über Ihren Reiseveranstalter oder das Buchungsportal abwickeln. Erst wenn Ihnen dadurch Kosten entstehen, können Sie diese bei der Allianz geltend machen.
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Muss ich bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise die KPT respektive die Allianz informieren?
Ja. Nehmen Sie über die SOS-Nummer +41 (0)58 310 99 99 mit uns Kontakt auf. Das ist ein zwingender Schritt, wenn die Allianz eine Rückreise organisieren muss.
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In welchen Fällen übernimmt meine Reise- und Ferienversicherung die Annullierungskosten?
Wenn die versicherte Person, eine mitreisende Person oder nicht mitreisende Verwandte schwer erkranken, verunfallen oder sterben, respektive wenn eine ärztlich attestierte Verschlimmerung eines chronischen Leidens eintritt.
Als Verwandte gelten: Kinder, Ehegatten, Geschwister, Eltern, Grosseltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter, Schwiegersöhne, Schwägerinnen, Schwager, Enkel, Verlobte und Lebenspartner.
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Meine mitreisende Person ist z.B. schwer erkrankt und muss die Reise annullieren. Sie hat keine Annullierungskostenversicherung bei der KPT abgeschlossen. Übernimmt meine Versicherung auch ihre Annullierungskosten?
Nein. Ihre Versicherung übernimmt lediglich die Kosten, die Ihnen entstehen. Die mitreisende Person kann, wenn gewünscht, unter dem nachfolgenden Link eine Reiseversicherung bei der KPT abschliessen.
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Kann ich die Schadenmeldung auch per Post einsenden?
Sie können das vollständig ausgefüllte Formular Annullierungskosten und den Arztbericht (mit Praxis-Stempel versehenen) zusammen mit den erforderlichen Unterlagen auch per Post an Allianz senden:
Allianz Partners
Claims Department
Richtiplatz 1
CH-8304 WallisellenOder per E-Mail an: claims.ch@allianz.com