So gehen Sie vor
- Bitte melden Sie sich umgehend auf der SOS-Nummer +41 (0)58 310 99 99 bei uns, wenn Sie Ihre Ferien abbrechen müssen oder die Reise nicht antreten können. Teilen Sie uns bitte mit, ob eine Krankheit oder ein Unfall der Grund dafür ist.
- Füllen Sie das Formular Annullierungskosten aus und lassen Sie sich von der behandelnden Ärztin oder vom behandelnden Arzt einen unterschriebenen und mit Praxis-Stempel versehenen Arztbericht ausstellen.
- Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an unseren Partner Allianz Global Assistance (AWP).
Per E-Mail
Am schnellsten geht es online per E-Mail an: claims.ch@allianz.com
Per Post
Allianz Partners
Claims Department
Richtiplatz 1
CH-8304 Wallisellen
Haben Sie Beschwerden oder Fragen zu Ihrer Gesundheit?
KPT-Help hilft. Egal wo, egal wann: Wenn Sie bei der KPT versichert sind, profitieren Sie bei gesundheitlichen Beschwerden oder medizinischen Fragen von einer kompetenten telemedizinischen Beratung.
Formular Annullierungskosten und Arztbericht einreichen
Das durch den behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt ausgefüllte Formular Annullierungskosten und den mit Praxis-Stempel versehenen Arztbericht einfach an unseren Partner senden.
Gut zu wissen
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Benötigte Angaben
Für die rasche Bearbeitung Ihrer Annullation benötigt die Allianz Global Assistance (AWP) folgende Unterlagen:
- Kopie Ihrer Versicherungspolice
- Annullierungskosten-Abrechnung/Formular Annullierungskosten
- Arztzeugnis mit Diagnose oder Todesschein/Todesanzeige
- Vertragsbedingungen des Reisevermittlers (Reisebüro) oder des Reiseveranstalters (Tour-Operator)
- Rechnung des gebuchten Reisearrangements/ursprüngliche Buchungsbestätigung
Bitte beachten Sie: Damit Sie sich auf Reisen und in den Ferien nicht mit juristischen Problemen beschäftigen müssen, können Sie mit einer Rechtsschutzversicherung vorsorgen.
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Wegen Krankheit oder Unfall
Eine Reise- und Ferienversicherung erstattet Ihnen die Reiserücktrittskosten, wenn Sie Ihre Reise aus gesundheitlichen oder anderen versicherten Reiserücktrittsgründen nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen. Welche Gründe versichert sind, erfahren Sie auf der Seite Reise- und Ferienversicherung. Falls Sie in den Ferien einen Unfall hatten, erfahren Sie auf der Seite Unfall melden, was Sie tun müssen.
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Fragen und Antworten
- Gilt die Reise- und Ferienversicherung der KPT auch in der Schweiz?
Ja. Die Versicherung ist auf der ganzen Welt gültig, also auch in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Eine Ausnahme bildet das Reisegepäck. Ihr Gepäck ist nur ausserhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein respektive ausserhalb Ihres ständigen Wohnsitzlandes versichert.
- Kann ich die Unterlagen auch an die KPT senden?
Ja. Wir leiten jedoch alle Unterlagen an die Allianz Global Assistance (AWP) weiter. Deshalb ist es sinnvoller, wenn Sie Ihre Unterlagen direkt dorthin senden.
- Muss ich eine Annullation der Reise der Allianz Global Assistance (AWP) melden?
Nicht zwingend. Sie müssen die Annullation zuerst über Ihren Reiseveranstalter oder das Buchungsportal abwickeln. Erst wenn Ihnen dadurch Kosten entstehen, können Sie diese mit den entsprechenden Schadenformularen bei der Allianz Global Assistance (AWP) geltend machen.
- Muss ich bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise die KPT respektive die Allianz Global Assistance (AWP) informieren?
Ja. Nehmen Sie über die SOS-Nummer +41 (0)58 310 99 99 mit uns Kontakt auf. Das ist ein zwingender Schritt, wenn die Allianz Global Assistance (AWP) eine Rückreise organisieren muss.
- In welchen Fällen übernimmt meine Reise- und Ferienversicherung die Annullationskosten?
Wenn die versicherte Person, eine mitreisende Person oder nicht mitreisende Verwandte schwer erkranken, verunfallen oder sterben, respektive wenn eine ärztlich attestierte Verschlimmerung eines chronischen Leidens eintritt.
Als Verwandte gelten: Kinder, Ehegatten, Geschwister, Eltern, Grosseltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter, Schwiegersöhne, Schwägerinnen, Schwager, Enkel, Verlobte und Lebenspartner.
- Meine Mitreisende ist schwer erkrankt und wir müssen die Reise vorzeitig abbrechen. Sie hat keine Annullationskostenversicherung abgeschlossen. Übernimmt meine Versicherung auch ihre Annullationskosten?
Nein. Ihre Versicherung übernimmt einzig die Kosten, die Ihnen entstehen.