Grundversicherung für Ihr Kind
In der Schweiz braucht jede Person eine Grundversicherung – das gilt auch für Kinder.
Gleiche Leistungen bei allen Anbietern: Die Grundversicherung deckt bei allen Krankenkassen die gleichen Leistungen.
Frühzeitige Anmeldung: Wenn Sie ein Baby erwarten, empfehlen wir, es schon vor der Geburt bei einer Krankenkasse anzumelden. So können Sie sich in den ersten Wochen als Eltern in Ruhe auf Ihr Neugeborenes und das Familienleben konzentrieren – statt sich mit Administrativem zu beschäftigen. Und Ihr Kind ist von Anfang an abgesichert. Das Geburtsdatum können Sie später einfach nachreichen.
Garantierter Versicherungsschutz: Die Krankenkassen in der Schweiz sind verpflichtet, Ihr Baby aufzunehmen – auch dann, wenn es bei der Geburt bereits krank sein sollte.
Welches Krankenkassenmodell ist für mein Kind sinnvoll?
Die Leistungen der verschiedenen Modelle sind identisch; aber je nach Modell können Sie von Prämienrabatten profitieren. Viele Krankenkassen bieten in jedem Modell die freie Wahl der Kinderärztin oder des Kinderarztes an. Am besten prüfen Sie die Bedingungen der einzelnen Modelle Ihrer Krankenkasse und finden so jenes Modell, das am besten zu Ihren Bedürfnissen und Ihrer Lebenssituation passt. Bei der KPT empfehlen wir für Kinder grundsätzlich die beiden Modelle KPTwin.doc oder KPTwin.win.
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Die Grundversicherungsmodelle der KPT
KPTwin.smart – Gesundheits-App mit Symptom-Checker
Mit KPTwin.smart erledigen Sie vom Symptom-Check bis zur Arztterminvereinbarung alles digital über die Well-App. Das Modell ist für Kinder jedoch nur begrenzt empfehlenswert, weil ein eigener App-Account benötigt wird.
KPTwin.win – Kinderärztin/Kinderarzt und Telemedizin
Mit KPTwin.win kontaktieren Sie zuerst entweder das Telemedizin-Zentrum Medi24 oder Ihren Kinderarzt (= Hausarzt bei Kindern). Nach der Beratung haben Sie die Möglichkeit, entweder einen Spezialisten aufzusuchen oder weiterhin von Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt betreut zu werden – ideal für ein flexibles Gesundheitsmanagement für Ihr Kind.
KPTwin.doc – Haus- bzw. Kinderarztmodell
Mit KPTwin.doc übernimmt die Haus- oder Kinderärztin die gesamte medizinische Betreuung Ihres Babys oder Kindes. Sie koordiniert alle Behandlungsschritte und ist Ihre Ansprechperson bei Fragen.
KPTwin.plus – Gruppenpraxis / Gesundheitszentrum (HMO)
Bei KPTwin.plus ist der Betreuungsarzt in einem Gesundheitsnetzwerk Ihre Ansprechperson. Er übernimmt die Koordination aller medizinischen Behandlungen für Ihr Kind. In der Gruppenpraxis haben Sie Zugang zu verschiedenen Ärzten und Spezialistinnen. Prüfen Sie vor Abschluss des Modells, ob ein passender Kinderarzt in Ihrer Nähe verfügbar ist und auch neue Patienten aufnimmt.
KPTwin.easy – Telemedizin und Online-Apotheke
Mit KPTwin.easy können Sie im Krankheitsfall rund um die Uhr das Telemedizin-Zentrum Medi24 kontaktieren. Ist ein Arztbesuch nötig, erhalten Sie eine Empfehlung und Medikamente werden direkt über die Online-Apotheke geliefert.
Standard-Modell – freie Arztwahl
Im Standard-Modell können Sie auch ohne vorgängige Arztkonsultation den Spezialisten direkt aufsuchen. Dieses Modell bietet Ihnen volle Flexibilität für Ihr Baby oder Kind.
Welche Franchise ist bei Kindern sinnvoll?
Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Jahr von den Gesundheitskosten selbst bezahlen müssen, bevor die Krankenkasse den Rest – bis zu 90 Prozent der Kosten – übernimmt. Der Selbstbehalt von 10 Prozent gilt auch für Kinder, wenn die Franchise ausgeschöpft ist; er beträgt maximal 350 Franken pro Jahr und Kind.
Je höher die Franchise, desto tiefer sind die monatlichen Prämien. Die Wahl der passenden Franchise hängt also von den individuellen Bedürfnissen und der Häufigkeit der Arztbesuche ab. Für Babys und Kleinkinder, die in den ersten Lebensjahren oft ärztliche Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen benötigen, empfehlen wir die niedrigste Franchise von 0 Franken.
Krankenkasse-Selbstbehalt bei Kindern
Sobald der Franchisebetrag erreicht ist und die Krankenkasse die Leistungen übernimmt, beteiligt sich die versicherte Person mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent an den Kosten. Für Kinder ist dieser Selbstbehalt auf 350 Franken pro Jahr beschränkt (Erwachsene 700 Franken).
Kinder sind vom gesetzlichen Spitalkostenbeitrag von 15 Franken pro Tag befreit.
Wie viel kostet die Krankenversicherung für ein Kind in der Schweiz?
Die Kosten für die Grundversicherung eines Kindes in der Schweiz variieren je nach Wohnort .
Allgemein wird in der Grundversicherung in drei Altersgruppen unterteilt, die unterschiedliche Prämien zahlen:
- Kinder bis 18 Jahre
- Jugendliche von 19 bis 25 Jahren, wobei die Prämien am 1. Januar des Folgejahrs des 18. Geburtstages angepasst werden
- Erwachsene (ab 26 Jahren)
Kinder profitieren bei der KPT von 77 Prozent Rabatt auf die Erwachsenenprämie.
Jugendliche erhalten zwischen 19 bis 25 Prozent Rabatt (je nach Kanton) auf die Erwachsenenprämie.
Rabatte für Kinder und Jugendliche
Kinder bis 18 Jahre profitieren bei der KPT von 77 Prozent Rabatt auf die Erwachsenenprämie. Jugendliche von 19 bis 25 Jahren erhalten zwischen 19 bis 25 Prozent Rabatt (je nach Kanton) auf die Erwachsenenprämie.
Braucht mein Kind eine Unfallversicherung?
Ja, Ihr Kind braucht eine Unfallversicherung – sie ist in der Schweiz für alle Personen obligatorisch, die nicht über ihren Arbeitgeber als Angestellte versichert sind. Wenn Sie für Ihr Kind eine Krankenversicherung abschliessen, ist die Unfallversicherung automatisch eingeschlossen. Ist Ihr Kind mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber angestellt, so ist es automatisch über diesen unfallversichert und Sie können den Unfall bei der Krankenversicherung ausschliessen.
Zu unterscheiden von der obligatorischen Unfallversicherung sind sogenannte Unfall-Kapital- oder Unfall-Taggeldversicherungen. Diese Zusatzversicherungen kommen beispielsweise bei Invalidität oder längerer Genesung zum Zug, indem sie eine einmalige Summe oder eine tägliche Entschädigung auszahlen. Sie sind freiwillig und können je nach Lebenssituation sinnvoll sein.
Wichtige Leistungen für Kinder
Die Gesundheit von Kindern steht an erster Stelle. Ob Brillen, Impfungen, Zahnbehandlungen oder Psychotherapie – zahlreiche Leistungen unterstützen eine optimale Versorgung und fördern eine gesunde Entwicklung.
Bezahlt die Krankenkasse Leistungen für Brillen?
Für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr bezahlt die Grundversicherung Brillengläser und Kontaktlinsen bis zu 180 Franken pro Jahr – gemäss Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) Ziffer 25.
Die ambulanten Zusatzversicherungen Pulse Top und Pulse Premium leisten in Ergänzung zur Grundversicherung Beiträge an Brillen und Kontaktlinsen (bis 500 Franken innerhalb von drei Jahren) – für Erwachsene und Kinder.
Übernimmt die Krankenkasse Leistungen für Impfungen?
Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind Kinderimpfungen bis zum Alter von 16 Jahren in der Grundversicherung voll gedeckt. Danach übernehmen ambulante Zusatzversicherungen 90 Prozent der Kosten für Schutzimpfungen Aus der ambulanten Zusatzversicherung Pulse werden jeweils 100 Prozent der Kosten für Schutzimpfungen übernommen, in der Leistungsklasse Eco bis 200 Franken, Top bis 400 Franken und in Premium bis 800 Franken pro Jahr.
Wird Osteopathie für Kinder von der Krankenkasse übernommen?
Die Kosten für Osteopathie werden in der Schweiz nicht von der Grundversicherung übernommen. Einige Zusatzversicherungen beteiligen sich jedoch an den Kosten. So übernimmt die ambulante Zusatzversicherung der KPT Pulse Top 75 Prozent der Kosten für Komplementärmedizin inklusive Osteopathie bis zu einem Betrag von 2000 Franken pro Jahr. Pulse Premium erstattet ebenfalls 75 Prozent, jedoch bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Franken pro Jahr.
Wird Psychotherapie für Kinder von der Krankenkasse bezahlt?
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Psychotherapie bei Kindern, wenn eine ärztliche Überweisung vorliegt und die Psychotherapeuten die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Zusätzlich unterstützt die ambulante Zusatzversicherung Pulse Premium Online-Psychotherapie mit einer Kostenbeteiligung von 75 Prozent, bis zu einem Maximalbetrag von 1000 Franken pro Jahr.
Zusatzversicherung für Kinder: Welche passt zu uns?
Ein frühzeitiger Abschluss einer Zusatzversicherung für Ihr Kind kann helfen, unvorhergesehene Kosten zu vermeiden und bietet Ihrer Familie mehr Sicherheit. Sie ergänzt die Grundversicherung sinnvoll und deckt zusätzliche Leistungen ab.
- Ambulante Zusatzversicherung: Deckt Leistungen wie Impfungen, Schuheinlagen, Komplementärmedizin und Notfallbehandlungen im Ausland ab.
- Spitalzusatzversicherung: Ermöglicht zum Beispiel Rooming-in für die Eltern (übernachten im Spitalzimmer des Kindes) und deckt höhere Kosten bei einem Spitalaufenthalt ausserhalb des Wohnkantons.
- Zahnzusatzversicherung: Übernimmt Zahnarztkosten oder auch Zahnspangen, die oft über 10'000 Franken kosten. Ein Abschluss vor dem 5. Lebensjahr ist sehr sinnvoll, weil noch kein zahnärztliches Attest nötig ist.
Wichtige Zusatzversicherungen für Kinder
Ob die ambulante Zusatzversicherung Pulse, Teddy-Versicherung bei Krebserkrankung, eine Spitalzusatzversicherung oder Zahnzusatzversicherung: Profitieren Sie von wichtigen Zusatzleistungen und schützen Sie sich und ihre Familie vor finanziellen Folgen.
FAQ Krankenkasse für Kinder
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Bezahlt die Krankenkasse Windeln für Kinder?
In der Schweiz werden Windeln für Kinder in der Regel nicht von der Grundversicherung übernommen, da sie als Pflege- oder Hygienematerial gelten. Bei medizinischer Notwendigkeit, z.B. bei behinderungs- oder krankheitsbedingter Inkontinenz, werden die Kosten jedoch auf ärztliche Verordnung teilweise von der Grundversicherung oder einer Zusatzversicherung übernommen, in gewissen Fällen auch von der IV (Invalidenversicherung). Es empfiehlt sich, die individuellen Möglichkeiten abzuklären.
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Wie kann ich Kinder-Gesundheitskosten in der Steuererklärung abziehen?
Gesundheitskosten für Kinder können in der Regel als abzugsfähige Krankheitskosten oder Versicherungsprämien in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Grund- und Zusatzversicherung: Beiträge bis zu den festgelegten Höchstbeträgen sind abzugsfähig.
Nicht gedeckte Kosten: Selbstbehalte und Franchisen können oft zusätzlich geltend gemacht werden.
Unsere Tipps:
- Prüfen Sie die individuellen Abzugsgrenzen Ihres Kantons. In manchen Kantonen gibt es höhere Freibeträge für Kinder.
- Informieren Sie sich über spezielle Abzüge für Alleinerziehende oder Familien mit tiefem Einkommen, da hier zusätzliche Steuervergünstigungen möglich sind.
- Sammeln Sie alle Quittungen und Zahlungsbelege. Diese können bei der Steuererklärung als Nachweis dienen.
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Bezahlt die Krankenkasse die Kinderbetreuung bei Krankheit?
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel keine Kosten für die Kinderbetreuung im Krankheitsfall. Die Grundversicherung deckt nur medizinische Leistungen ab, jedoch keine Betreuungs- oder Haushaltshilfe.
In bestimmten Fällen können Zusatzversicherungen medizinisch notwendige Unterstützungsleistungen wie die Spitex (für Pflege und Hilfe zu Hause) übernehmen. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob im Einzelfall eine Unterstützung möglich ist.
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Bekomme ich bei der KPT einen Familienrabatt?
Nach der Geburt des dritten und jedes weiteren Kindes erhalten Sie für das älteste oder das nächstjüngere Kind die Spitalkostenversicherung in der allgemeinen Abteilung gratis. Voraussetzung: Mindestens ein Elternteil hat bei der KPT die Grundversicherung und eine Spitalkostenversicherung abgeschlossen. Die Kinder haben alle die gleiche Versicherungsdeckung.
Für die Privatrechtsschutz-Versicherung gilt: Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr ist sie gratis, ab dem zweiten erwachsenen Familienmitglied gibt es 50 Prozent Rabatt.