Vorteile für Ihr Baby
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Gut geschützt
Dank der vorgeburtlichen Anmeldung ist Ihr Kind vom 1. Tag an gut geschützt.
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Keine Gesundheitsprüfung
Wenn Sie Ihr Baby noch vor der Geburt anmelden, ist für die Zusatzversicherungen keine Gesundheitsprüfung nötig. Davon ausgenommen sind die Spitalkostenversicherung halbprivat und privat sowie die Aufnahmegarantie-Versicherung Sicuranta.
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Kostenlose Zahnbehandlungsversicherung
Schliessen Sie frühzeitig eine Zahnbehandlungs-Versicherung ab. Für Kinder empfehlen wir besonders die Leistungsklasse 4. Hier übernimmt die Zusatzversicherung bei Kieferorthopädie bis zum 20. Altersjahr 75% der Kosten ohne betragliche Limite. Die Prämien sind bis zum Jahresende des 1. Geburtstages gratis.
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Mehr Zeit für das Wesentliche
Haben Sie die administrativen Angelegenheiten erledigt, bleibt Ihnen nach der Geburt mehr Zeit für Ihr Baby.
So einfach versichern Sie Ihr Baby
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Im Kundenportal KPTnet anmelden
So einfach melden Sie Ihren Nachwuchs im Kundenportal KPTnet an:
- Loggen Sie sich ein und klicken Sie auf den Menüpunkt «Deckungen».
- Klicken Sie unter «Aktive Deckungen» oben rechts auf «Neues Familienmitglied hinzufügen».
- Folgen Sie den Prozessschritten und wählen Sie das gewünschte Grundversicherungsmodell mit Unfalldeckung sowie allenfalls Zusatzversicherungen aus.
- Wir schicken Ihnen eine vorgeburtliche Offerte gemäss Ihrem Wunsch.
- Wenn Sie mit der Offerte einverstanden sind, senden Sie uns diese vor dem Geburtstermin unterschrieben zurück.
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Persönlich per Telefon oder E-Mail anmelden
Haben Sie sich noch nicht für das Kundenportal registriert, dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Melden Sie den kommenden Familienzuwachs Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater telefonisch oder per E-Mail.
- Wir senden Ihnen anschliessend die vorgeburtliche Offerte für die Grundversicherung mit Unfalldeckung sowie auf Wunsch für die Zusatzversicherungen zu.
- Wenn Sie mit der Offerte einverstanden sind, senden Sie uns diese bitte vor dem Geburtstermin unterschrieben zurück.
Nachdem wir die unterschriebene Offerte erhalten haben, schicken wir Ihnen eine Anmeldekarte für Ihr Baby, womit Sie uns bis spätestens 30 Tage nach der Geburt noch den Vornamen, den Namen, das Geschlecht und das genaue Geburtsdatum mitteilen.
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Per Online-Formular melden
Melden Sie uns den kommenden Familienzuwachs einfach gleich per Online-Formular.
Neu bei der KPT?
Sind Sie bisher noch nicht Kundin oder Kunde bei uns und haben keine persönliche Ansprechperson? Sie können die Offerte für Ihr Kind auch über unseren Prämienrechner anfordern.
Gut zu wissen
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Fragen und Antworten
- Muss unser Neugeborenes spezielle Voraussetzungen erfüllen, damit wir es bei der KPT versichern können?
Nein. Bei der Grundversicherung gibt es keine Aufnahmeanforderungen. Die Grundversicherung können Sie bis zu drei Monate nach der Geburt abschliessen. Die Versicherungsdeckung – und natürlich auch die Prämien – gelten ab Geburt.
- Was ändert, wenn ich mein Kind erst nach seiner Geburt anmelde?
Wenn Sie Ihr Baby erst nach der Geburt anmelden, muss Ihr Kind bei allen Zusatzversicherungen eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Zeigt die Prüfung, dass wir Ihr Kind aufnehmen können, gilt die Versicherungsdeckung ab dem 1. Tag des Folgemonats. Leidet Ihr Kind unter einem Geburtsgebrechen, wird es unter Umständen nicht oder nur mit Einschränkungen in die Zusatzversicherung aufgenommen.
Wir empfehlen Ihnen daher, Ihr Kind vor der Geburt anzumelden. Dann entfällt bei den meisten Zusatzversicherungen die Gesundheitsprüfung – ausgenommen sind die Spitalkostenversicherung halbprivat und privat sowie die Aufnahmegarantie-Versicherung Sicuranta.
- Wer zahlt im Falle eines Geburtsgebrechens?
Von einem Geburtsgebrechen spricht man bei Krankheiten, die bei der Geburt schon bestehen und die bis zum 5. Geburtstag erkennbar sind. Die Kosten für Leistungen im Zusammenhang mit einem Geburtsgebrechen trägt bis zum 20. Geburtstag die Invalidenversicherung (IV).
Die Zusatzversicherungen der Krankenkassen zahlen je nach Versicherungsdeckung zusätzliche Behandlungen, wie Osteopathie- oder Craniosacral-Therapie. Um Ihr Kind zu schützen, empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung vor der Geburt, damit Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen wird.
- Wer bezahlt bei Komplikationen während der Geburt?
Kommt es während der Geburt zu Komplikationen und Ihr Neugeborenes benötigt eine besondere Pflege im Spital, werden die Leistungen durch die Grundversicherung oder die Zusatzversicherung gedeckt.
Überlegen Sie sich daher schon vor der Geburt, wie umfangreich Sie Ihr Kind versichern wollen. Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater zeigt Ihnen gerne die Möglichkeiten.
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