So gehen Sie vor
Eine Vollmacht muss immer schriftlich erfolgen. Füllen Sie pro bevollmächtigte Person oder Firma ein eigenes Formular aus und unterzeichnen Sie es anschliessend zusammen mit dieser Person oder mit dem Vertreter dieses Unternehmens.
- Aus Datenschutzgründen ist es wichtig, dass Sie sich vorgängig gut überlegen, in welchen Bereichen die bevollmächtigte Person oder Firma Sie vertreten wird. Kreuzen Sie die gewünschten Bereiche bitte entsprechend an.
- Damit wir je nach Umfang der Vollmacht die Identität überprüfen können, legen Sie bitte eine Kopie Ihres Passes, Ihrer Identitätskarte oder Ihres Führerscheins bei. In welchen Fällen wir die Identität überprüfen, entnehmen Sie bitte dem Formular Vollmacht.
- Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie zusammen mit den Ausweiskopien wie folgt einreichen:
Kundenportal KPTnet
Loggen Sie sich im Kundenportal KPTnet ein und senden Sie uns die erforderlichen Dokumente elektronisch.
Post
Senden Sie uns die ausgedruckten Dokumente per Post an folgende Adresse: KPT, Postfach, 3001 Bern
Online-Formular
Senden Sie uns die Dokumente ganz bequem mit nachfolgendem Formular zu.
Vollmacht erteilen und einsenden
Gut zu wissen
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Vollmacht gegenüber der KPT
Das Formular gilt nur als Vollmacht gegenüber der KPT. Sie können es nicht als Patientenverfügung einsetzen, damit Ihr Wille im Krankheits- oder Todesfall berücksichtigt wird. Es dient auch nicht als Vollmacht gegenüber weiteren Sozialversicherungen oder Behörden.
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Vollmacht erteilen: Sie bestimmen für was
Im Formular Vollmacht bestimmen Sie, welche Inhalte und Unterlagen die von Ihnen bevollmächtigte Person oder Firma erhalten soll oder welche Handlungen sie für Sie vornehmen darf:
- Prämienrechnungen, -mahnungen und -ausstände
- Mahnungen und Ausstände für Kostenbeteiligungen
- Ihre Versicherungspolice
- Kundenmagazin der KPT
Möchten Sie die Vollmacht für folgende Bereiche erteilen, prüfen wir zu Ihrem Schutz vorher Ihre Identität. Bitte legen Sie deshalb eine Kopie Ihres Passes, Ihrer Identitätskarte oder Ihres Führerscheins bei.
- Mitteilungen und Korrespondenz
- Leistungsabrechnungen und -auszahlungen
- Prämienrückerstattungen
- Kostengutsprachen
- Medizinische Unterlagen wie zum Beispiel Arztberichte
- Versicherungsänderungen (z.B. Deckungsänderungen, Kündigung, Neuabschluss eines Vertrages usw.)
- Erteilen und Einholen von Auskünften
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Vollmacht aufheben
Wollen Sie eine erteilte Vollmacht widerrufen, empfehlen wir Ihnen, uns dies schriftlich per Post – am besten eingeschrieben – mitzuteilen:
KPT
Postfach
CH-3001 BernIn dringenden Fällen oder bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.
Bitte beachten Sie: Bei einem Widerruf der Vollmacht lösen Sie immer die gesamte Vollmacht auf. Soll die bisher bevollmächtigte Person weiterhin gewisse Versicherungsangelegenheiten in Ihrem Namen regeln können, erteilen Sie bitte eine neue Vollmacht.
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Unterschied Vollmacht zu Vorsorgeauftrag
Mit der Vollmacht darf eine Vertrauensperson, eine Fachperson oder eine spezialisierte Firma Ihre Versicherungsangelegenheiten ab sofort in Ihrem Namen regeln.
Mit dem Vorsorgeauftrag – oder der Vorsorgevollmacht – beauftragen Sie eine Person, Ihre Angelegenheiten zu regeln, sobald Sie urteilsunfähig werden. Der Vorsorgeauftrag tritt also nicht sofort in Kraft.
Vorlagen für einen Vorsorgeauftrag finden Sie zum Beispiel unter muster-vorlage.ch. -
Unterschied Vorsorgeauftrag zu Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung erklären Sie, wie medizinische Personen mit Ihnen umgehen sollen, wenn Sie sich diesbezüglich nicht mehr selber äussern können. Sie definieren darin, welchen Massnahmen Sie zustimmen und welchen nicht. Das ist sinnvoll, denn bei schweren Krankheiten oder nach einem schweren Unfall sind Angehörige oft damit überfordert, über eine Behandlung und allfällige lebenserhaltende Massnahmen zu entscheiden.
Vorlagen für eine Patientenverfügung finden Sie auf fmh.ch.
Mit dem Vorsorgeauftrag erteilen Sie einer Vertrauensperson die Vollmacht, sich in Ihrem Namen um Vorsorgethemen zu kümmern, falls Sie einmal urteilsunfähig werden. Der Vorsorgeauftrag regelt die administrativen Belange, die Patientenverfügung die medizinische Behandlung an sich. Die beiden Erklärungen ergänzen sich also. Vorlagen für einen Vorsorgeauftrag finden Sie zum Beispiel auf muster-vorlage.ch.
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Fragen und Antworten zur Vollmacht
- Muss ich die Vollmacht schriftlich einreichen?
Juristisch ist eine Vollmacht in jeder Form gültig – auch mündlich. In beidseitigem Interesse setzen wir aber auf die schriftliche Form. Ein unterschriebenes Dokument vermeidet Missverständnisse und dient im Streitfall als Beweisstück. Schicken Sie uns deshalb bitte das ausgefüllte Formular Vollmacht und falls notwendig Ihre Ausweiskopie an folgende Adresse:
KPT
Postfach
CH-3001 BernWenn Sie unser Kundenportal KPTnet nutzen, können Sie die erteilte Vollmacht anschliessend jederzeit unter der Rubrik «Einträge» einsehen.
- Muss ich die Vollmacht aufbewahren?
Sie senden die Vollmacht im Original an uns. Wir empfehlen Ihnen, aus Beweisgründen eine Kopie der Vollmacht für sich zu behalten.
Nutzen Sie das Kundenportal KPTnet, dann wird die Vollmacht im Kundenportal KPTnet unter der Rubrik «Einträge» angezeigt.
- Kann ich eine Vollmacht widerrufen?
Ja. Sie können eine Vollmacht jederzeit und ohne Begründung widerrufen. Sie wird immer als Ganzes widerrufen. Die Vollmacht erlischt ausserdem automatisch, wenn die Vollmachtgeberin, der Vollmachtgeber oder die bevollmächtigte Person stirbt.
- Eine von mir bevollmächtigte Person hat meine Versicherungsdeckung ohne mein Wissen verändert. Kann ich dies jederzeit wieder rückgängig machen?
Nein. Wenn die bevollmächtigte Person zur Vornahme von Versicherungsänderungen berechtigt ist, dann ist diese Änderung rechtskräftig und die neue Versicherungsdeckung gültig. Bitte überlegen Sie darum gut, welcher Person Ihres Vertrauens Sie eine Vollmacht ausstellen. Wir empfehlen Ihnen, diese Person so zu instruieren, dass sie Ihre Wünsche und Vorstellungen kennt und entsprechend umsetzt.