Gut zu wissen
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Wichtig: Notfallnummern
Je nach Notfall und Möglichkeit rufen Sie über die passende Notfall-Nummer Hilfe.
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Die KPT-Card stets dabei
Idealerweise tragen Sie Ihre Versichertenkarte, die KPT-Card, immer gut auffindbar bei sich und weisen sie in der Notfallstation vor. Auf der Versichertenkarte sind Ihre Versicherungsdaten der Grund- und der Zusatzversicherung hinterlegt. Für ein Spital ist somit ersichtlich sein, ob Sie zum Beispiel halbprivat versichert sind. Falls Sie nicht ansprechbar sind und Sie Ihre KPT-Card nicht auf sich tragen, wird das Spital direkt Kontakt mit uns aufnehmen. Alles Weitere regeln wir dann gerne direkt mit dem Spital für Sie.
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Notfall-Spitalaufenthalt in der EU/EFTA
Geben Sie vor Ihrer Abreise einer Vertrauensperson eine Kopie Ihrer Versichertenkarte ab und teilen Sie ihr die SOS-Nummer der KPT mit. Sollten Sie im Notfall nicht mehr ansprechbar sein, kann die Person uns über die Ereignisse und allenfalls das Spital über Ihre Versicherung informieren.
So gehen Sie bei einer Notfallsituation vor
Nachdem Sie die Rettungsorganisationen vor Ort kontaktiert haben, unternehmen Sie bitte die folgenden Schritte, sofern Sie dazu in der Lage sind:
- Rufen Sie die SOS-Nummer +41 (0)58 310 99 99 der KPT an. Unser Partner, die Allianz Global Assistance (AWP) wird die reibungslose Schadenabwicklung (Heilungskosten, Repatriierung usw.) organisieren und Sie unterstützen.
- Öffentliche Spitäler: Bitte zeigen Sie Ihre KPT-Card vor. Wir rechnen direkt mit dem Spital ab.
Private Spitäler: In der Regel begleichen Sie die Rechnung vor Ort. Bitte senden Sie uns die detaillierten Belege zusammen mit dem Formular Krankheits- und Unfallmeldung bei Aufenthalt im Ausland zur Prüfung zu. Wir werden Ihnen die Rückvergütung entsprechend Ihrer Versicherungsdeckung überweisen.
Falls Sie Zusatzversicherungen oder eine Reise- und Ferienversicherung bei einem Drittversicherer abgeschlossen haben, melden Sie bitte das Ereignis dort an.
Geplante Behandlungen in der EU/EFTA
Grundsätzlich übernehmen wir geplante Behandlungen in EU-/EFTA-Ländern nicht. Je nach Diagnose gibt es jedoch Ausnahmen. Bitte nehmen Sie unbedingt vor der Reise mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater Kontakt auf.
Notfall in EU-/EFTA-Ländern
Öffentliches Spital Privates Spital Grundversicherung
Bitte die KPT-Card vorzeigen.
Abrechnung: erfolgt direkt gemäss europäischen LeistungshilfenBitte Rechnung vor Ort begleichen.
Abrechnung: detaillierte Belege an die KPT zur Prüfung und Rückvergütung
Grundversicherung + Zusatzversicherung
z.B. ambulant Zusatzversicherung Pulse oder Reise- und Ferienversicherung
Bitte die KPT-Card vorzeigen.
Abrechnung: erfolgt direkt gemäss europäischen Leistungshilfen
Ohne KPT-Card:
Bitte die SOS-Nummer der KPT +41 (0)58 310 99 99 für die Schadenabwicklung anrufen und um eine provisorische Ersatzbescheinigung zu erhalten.Zur Schadenabwicklung bitte die SOS-Nummer der KPT anrufen: +41 (0)58 310 99 99 -
Notfall-Spitalaufenthalt ausserhalb der EU/EFTA
So gehen Sie in einer Notfallsituation vor
Nachdem Sie die Rettungsorganisationen vor Ort kontaktiert haben, unternehmen Sie bitte die folgenden Schritte, sofern Sie dazu in der Lage sind.
Falls Sie bei uns eine Reise- und Ferienversicherung abgeschlossen haben:
- Rufen Sie die SOS-Nummer +41 (0)58 310 99 99 der KPT an. Unser Partner, die Allianz Global Assistance (AWP) wird die reibungslose Schadenabwicklung (Heilungskosten, Repatriierung usw.) organisieren und Sie unterstützen.
- In der Regel wird die Allianz Global Assistance (AWP) Ihre Spitalrechnung bevorschussen.
- Sollten Sie vor Ort trotzdem Rechnungen bar bezahlt haben, senden Sie uns die detaillierten Belege zusammen mit dem Formular Krankheits- und Unfallmeldung bei Aufenthalt im Ausland zur Prüfung zu. Wir werden Ihnen eine Rückvergütung gemäss Ihrer Versicherungsdeckung überweisen.
Falls Sie keine Reise- und Ferienversicherung abgeschlossen haben:
Begleichen Sie die Rechnungen vor Ort und senden Sie uns die detaillierten Belege zusammen mit dem Formular Krankheits- und Unfallmeldung bei Aufenthalt im Ausland zur Prüfung zu. Wir werden Ihnen eine Rückvergütung gemäss Ihrer Versicherung überweisen.
Falls Sie Zusatzversicherungen oder eine Reise- und Ferienversicherung bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben, melden Sie bitte das Ereignis dort.
Geplante Behandlungen ausserhalb der EU/EFTA
Geplante Behandlungen ausserhalb der EU-/EFTA-Länder übernehmen wir grundsätzlich nicht.
Notfall ausserhalb der EU-/EFTA-Länder
Spital Grundversicherung Bitte Rechnung vor Ort begleichen.
Abrechnung: detaillierte Belege an die KPT zur Prüfung und RückvergütungGrundversicherung + Zusatzversicherung
z.B. ambulante Zusatzversicherung Pulse oder Reise- und Ferienversicherung
Zur Schadenabwicklung bitte die SOS-Nummer der KPT anrufen: +41 (0)58 310 99 99 -
Entlastung durch die richtige Zusatzversicherung
Haben Sie bei uns die Zusatzversicherungen
- Pulse oder
- eine Reise- und Ferienversicherung abgeschlossen, so rufen Sie im Notfall zusätzlich zu den Rettungsorganisationen auch die SOS-Nummer +41 (0)58 310 99 99 der KPT an.
Wir und unsere Partner betreuen Sie und übernehmen:
- die Koordination der Notfallmassnahmen
- die Suche einer Ärztin, eines Arztes oder eines Spitals vor Ort
- die Administration der ganzen Behandlung
- die Kostengutsprache und die direkte Kostenübernahme für stationäre Notfallbehandlungen auch ausserhalb der EU-/EFTA-Länder
- die Organisation der Rückreise in die Schweiz
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Fragen und Antworten
- Ich habe ein plötzliches gesundheitliches Problem – an wen soll ich mich wenden?
Rufen Sie sowohl in der Schweiz als auch im Ausland unsere SOS-Nummer +41 (0)58 310 99 99 an. Dort beraten wir Sie medizinisch und machen Ihnen einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen.
Bei Notfällen, die sofortige Hilfe vor Ort erfordern, rufen Sie bitte zuerst die gängigen lokalen Notrufnummern an.
- Muss ich mich als Kundin oder Kunde der KPT ausweisen können?
Grundsätzlich ja. Tragen Sie deshalb Ihre KPT-Card immer auf sich. Sollten Sie diese im Notfall nicht zur Hand haben, bitten Sie die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt oder das Spital, uns zu kontaktieren.
- Kann ich für Notfallbehandlungen jedes Spital in der Schweiz aufsuchen?
Ja. Mit der Grundversicherung können Sie sich im Notfall in jedem Schweizer Spital behandeln lassen.
- Muss ich die KPT über meinen notfallmässigen Aufenthalt im Spital informieren?
In der gesetzlichen Grundversicherung nicht. Das Spital nimmt direkt mit uns Kontakt auf, um eine Kostengutsprache zu erhalten.
Verfügen Sie über ein alternatives Grundversicherungsmodell – KPTwin.win, KPTwin.doc, KPTwin.plus oder KPTwin.easy? Dann informieren Sie bitte sobald als möglich Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt beziehungsweise das telemedizinische Zentrum über Ihren notfallmässigen Spitalaufenthalt.
- Mein Kind muss ins Spital und ich möchte bei ihm bleiben. Erhalte ich dafür eine Entschädigung?
Wenn Sie für Ihr Kind eine Spitalkostenversicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie Beiträge an das sogenannte Rooming-in, also die Übernachtung bei der Patientin oder dem Patienten.
- Muss ich bei einem Unfall gleich vorgehen wie bei einer notfallmässigen Erkrankung?
Grundsätzlich ist das Vorgehen dasselbe.
Wenn Sie jedoch durch Ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert sind, geben Sie bei der Behandlung die Unfallversicherung des Arbeitgebers an.
In diesem Fall kommt die KPT allenfalls via abgeschlossene Zusatzversicherungen für gewisse Kosten auf. Mehr zum Thema Unfall erfahren Sie auf der Seite Unfallversicherung ein-/ausschliessen.
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