Steuerbescheinigung online anfordern
Wenn Sie das Kundenportal KPTnet nutzen, können Sie den Beleg für Ihre Steuererklärung ab dem 14. Januar 2025 in wenigen Schritten selbst anfordern. Melden Sie sich in KPTnet an und klicken Sie links in der Navigation auf den Menüpunkt «Dokumente». Dort finden Sie eine Zusammenstellung Ihrer Prämien und der von der KPT vergüteten Leistungen.
So lesen Sie Ihre Steuerbescheinigung
- Prämien
Die Nettoprämien, die Sie an die KPT bezahlt haben, inklusive allfälliger Prämienverbilligungen. - Franchise
Die Franchise, die Sie tatsächlich bezahlt haben. Vorjahresrechnungen können den Betrag erhöhen. - Selbstbehalt
Der Selbstbehalt, den Sie bezahlt haben. Bei Vorjahresrechnungen kann der Betrag höher sein als die gesetzlichen 700 Franken. - Spitalbeitrag
Falls Sie im Spital waren, wird der Spitalbeitrag aufgeführt. Andernfalls steht hier 0 Franken. - Nichtversicherte Leistungen
Kosten, die Ihre Zusatzversicherung nicht oder nur teilweise übernimmt. - Nichtpflichtige Leistungen
Leistungen, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind, die Sie auch ohne Zusatzversicherung selber bezahlen müssen.
Bitte beachten Sie: Falls Sie Medikamente selbst bezahlt und keine Rechnung eingereicht haben, fehlen die Kosten. Dasselbe gilt für Kosten, die über einen anderen Versicherer abgerechnet wurden.
FAQ – Krankenkasse-Steuerbescheinigung
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Wozu brauche ich eine Steuerbescheinigung?
Sie können die Prämien Ihrer Grundversicherung und selbst bezahlte Gesundheitsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen von den Steuern abziehen. Genauere Informationen – auch rechtsverbindliche Auskünfte zu Steuerfragen – erhalten Sie von Ihrer Steuerverwaltung.
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Welche Gesundheitskosten kann ich steuerlich geltend machen?
Unter Umständen können Sie Ihre selbst getragenen Gesundheitskosten in der Steuererklärung angeben.
- Abzugsfähig sind die Versicherungsprämien und der Anteil an Arzt- und Spitalrechnungen.
- Ausgaben für Zahnarzt, Arzt, Spital, Medikamente und Therapien können allerdings erst abgezogen werden, wenn die Kosten einen bestimmten Prozentsatz Ihres Einkommens übersteigen.
- Ausserdem müssen die Krankheitskosten ärztlich verordnet worden sein.
Welche Kosten ab welchem Prozentsatz abgezogen werden können, ist von Kanton zu Kanton verschieden. Beachten Sie deshalb die Wegleitung zu Ihrer Steuererklärung.
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Warum fehlen auf meiner Steuerbescheinigung Kosten?
Die Kosten auf der Steuerbescheinigung werden nach dem Abrechnungsdatum der KPT und nicht nach dem Rechnungsdatum zusammengestellt. Es ist daher möglich, dass Kosten aus dem Vorjahr erst auf dem Auszug des Folgejahres erscheinen.
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Benötigt jedes Familienmitglied eine Steuerbescheinigung oder gibt es einen Gesamtauszug?
Im Kundenportal KPTnet können Sie einen Gesamtauszug für die ganze Familie erstellen, wenn Sie links unten auf die Box «Steuerbescheinigung herunterladen“ klicken.
Wenn Sie die Steuerbescheinigung über das Online-Formular bestellen, erhalten Sie automatisch die Belege für alle Familienmitglieder.
Sollten Sie den Steuerauszug nur von einer bestimmten Person benötigen, loggen Sie sich im Kundenportal ein und gehen wie folgt vor:
- Klicken Sie links in der Navigation auf den Menüpunkt «Kostenbeteiligung».
- Wählen Sie im Menü das gewünschte Jahr und klicken Sie rechts oben auf den Link «Version für Steuererklärung».
- Drucken Sie das Dokument aus und legen Sie es Ihrer Steuererklärung bei.
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Welche Informationen finde ich auf der Steuerbescheinigung?
Bei einigen Browserversionen müssen Sie wie folgt vorgehen:
- Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Dokument.
- Im aufklappenden Menü wählen Sie nun die Rubrik «in neuem Fenster öffnen».
- Das PDF-Dokument wird Ihnen in einem neuen Browserfenster angezeigt.
Hat es nicht funktioniert? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nutzen Sie das Online-Formular oder rufen Sie uns an: +41 (0)800 815 415.
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Wie lange werden Dokumente im Kundenportal KPTnet aufbewahrt?
Ihre Dokumente sind für mindestens zehn Jahre im Dokumentenarchiv des Kundenportals KPTnet abrufbar.
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Die Krankenkassenprämien stellen für viele Schweizer Haushalte einen beträchtlichen Ausgabenposten dar. Die Prämienverbilligung soll Einzelpersonen, Paare und Familien mit geringeren Einkommen entlasten. Ob Sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung in der Grundversicherung haben, wird immer durch Ihren Wohnkanton geprüft. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Prämienverbilligung und Krankenkassenprämien sparen.
Dokumente einfach und bequem online einreichen
Papierkram muss nicht sein – viele Dokumente können Sie online einreichen. Scannen Sie Ihre Arztrechnung ein und laden Sie sie im Kundenportal KPTnet hoch. Oder fotografieren Sie die Rechnungen mit Ihrem Mobiltelefon und laden Sie diese in der KPT App hoch. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie auf der Seite Dokumente einreichen.