Leistungen der Grundversicherung mit dem Standardmodell
- Die Krankenversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch.
- Die Leistungen aller Grundversicherungsmodelle ist identisch.
- Sie haben freie Arztwahl und direkten Zugang zu Spezialisten.
- Wählen Sie die höchste Franchise, um vom Rabatt zu profitieren.
- Unter der SOS-Nummer +41 (0)58 310 99 99 erhalten Sie rund um die Uhr medizinische Beratung.
Freie Arztwahl: Ihre Vorteile in der Grundversicherung
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Arzt frei wählen
Sie haben innerhalb Ihres Wohnkantons freie Arztwahl und können Spezialisten auch ohne Überweisung direkt aufsuchen.
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Verlässliche Grunddeckung
Die gesetzlichen Leistungen bieten eine solide Basisabdeckung für die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft sowie für Schulmedizin, Spitalaufenthalte und ambulante Leistungen.
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Sparmöglichkeiten
Sie sparen Prämien, indem Sie freiwillig eine höhere Jahresfranchise als die gesetzlich vorgeschriebenen 300 Franken für Erwachsene bzw. 0 Franken für Kinder wählen.
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Aufnahmepflicht
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung kann unabhängig von Alter und Gesundheitszustand abgeschlossen werden. Für die Krankenkassen besteht Aufnahmepflicht.
Fragen und Antworten zur freien Arztwahl (Standardmodell)
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Für wen ist das Modell mit freier Arztwahl geeignet?
Das Standardmodell eignet sich besonders für Personen, die
- ihren behandelnden Arzt frei wählen wollen
- ohne Überweisung einen Spezialisten aufsuchen möchten
- durch Wahlfranchisen Prämienersparnisse anstreben
- flexibel und ungebunden sind
Hier finden Sie nützliche Tipps, um Krankenkassenprämien zu sparen.
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Bis wann kann man das Standardmodell kündigen?
- Per Ende Jahr: Sie können das Standardmodell per Ende Jahr kündigen. Ihre Kündigung muss am letzten Arbeitstag im November beim Krankenversicherer eintreffen.
- Per Mitte Jahr: Das Standardmodell können Sie auch auf Ende Juni kündigen. Zudem dürfen Sie keine höhere Franchise als die gesetzliche Standardfranchise gewählt haben – 300 Franken für Erwachsene, 0 Franken für Kinder. Für eine Kündigung per Mitte Jahr gilt eine Frist von drei Monaten. Die Kündigung muss also am letzten Arbeitstag im März beim Krankenversicherer eintreffen.
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Welche alternativen Modelle gibt es in der Grundversicherung?
Wählen Sie anstatt der Grundversicherung mit freier Arztwahl ein alternatives Grundversicherungsmodell und bezahlen Sie eine tiefere Versicherungsprämie. Wir bieten Ihnen mehrere innovative Alternativmodelle an:
- KPTwin.smart – Gesundheitsapp mit Symptom-Checker: 11% bis 20%
- KPTwin.easy – Telemedizin und Medikamentenversand: 9% bis 20% Prämienrabatt
- KPTwin.plus – Gesundheitsnetz: 11% bis 23% Prämienrabatt
- KPTwin.doc – Hausarztmodell: 10% bis 23% Prämienrabatt
- KPTwin.win – Telemedizin- und Hausarztmodell: 5% bis 25% Prämienrabat
Mit diesen Modellen sparen Sie Prämien, wenn Sie sich an die die Bestimmungen der einzelnen Versicherungsmodelle halten.
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Habe ich mit dem Standardmodell im Spital Anspruch auf freie Arztwahl?
Die Grundversicherung sieht bei einem Spitalaufenthalt keine freie Arztwahl vor. Sie werden von einem zugewiesenen Arzt behandelt oder wählen gegen Bezahlung einen anderen Spezialisten. Mit einer Spitalzusatzversicherung der KPT schliessen Sie diese Leistungslücke.
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Mit welcher Zusatzversicherung habe ich Anspruch auf freie Arztwahl?
Mit einer Spitalzusatzversicherung Halbprivat, Privat oder Privat Welt der KPT können Sie das Spital und den behandelnden Arzt in der ganzen Schweiz frei wählen. Teilweise ist die freie Arztwahl auch im Ausland möglich. Erfahren Sie hier mehr über die Spitalzusatzversicherungen der KPT.
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Wie kann ich mit der freien Arztwahl Prämien sparen?
Mit dem Krankenkasse-Standardmodell und der halbprivaten und privaten Spitalzusatzversicherung der KPT profitieren Sie von freier Arztwahl und verschiedenen Sparmöglichkeiten:
- Standardmodell: Wählen Sie eine höhere Jahresfranchise als die gesetzlich vorgeschriebenen 300 Franken für Erwachsene bzw. 0 Franken für Kinder.
- Spitalzusatzversicherungen: Wählen Sie eine Spitalfranchise und bezahlen Sie einen Teil der Kosten selber. Wenn Sie sich bei einem Spitalaufenthalt freiwillig für die allgemeine Abteilung entscheiden, erhalten Sie sogar Geld zurück: 100 bis 125 Franken pro Tag bis zu einem Maximalbetrag von 1'000 bis 1'250 Franken jährlich.
Hier finden Sie weitere hilfreiche Tipps, um Krankenkassenprämien zu sparen.
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Wie werde ich von der Grundversicherungspflicht befreit?
Wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen und ein entsprechendes Gesuch an Ihren Wohnkanton stellen, können Sie von der Grundversicherung befreit werden:
- Sie sind in einem Staat obligatorisch versichert, der mit der Schweiz keine Regelung über die Abgrenzung der Versicherungspflicht abgeschlossen hat. Eine Befreiung ist möglich, wenn die Schweizer Versicherung für Sie in diesem Fall eine Doppelbelastung bedeutet. Ihre ausländische Versicherung muss aber für Behandlungen in der Schweiz einen gleichwertigen Versicherungsschutz bieten wie die Grundversicherung in der Schweiz.
- Sie sind bereits in einem EU-/EFTA-Staat obligatorisch krankenversichert und verfügen über einen gleichwertigen Versicherungsschutz für Behandlungen in der Schweiz.
- Sie sind im Rahmen eines Austauschprogramms für die Aus- und Weiterbildung in der Schweiz und verfügen über einen gleichwertigen Versicherungsschutz für Behandlungen in der Schweiz.
- Sie wurden von Ihrem Arbeitgeber in die Schweiz entsandt und sind gestützt auf eine zwischenstaatliche Vereinbarung von der Beitragspflicht für die AHV/IV befreit.
Einfacher Wechsel zur KPT
Prämie berechnen, auf Wunsch Versicherung direkt abschliessen, Vorlage Kündigungsschreiben ausfüllen und einsenden. Fertig.