Gut zu wissen
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Prüfen Sie Ihre Optionen
Mit diesen Fragen prüfen Sie, ob Ihnen die aktuellen Leistungen genügen:
- Reicht mir die Grundversicherung oder möchte ich Bedürfnisse, wie beispielsweise freie Arztwahl im Spital zu haben, mit Zusatzversicherungen abdecken?
- Bin ich bei Rechtsfällen gut und umfassend abgesichert?
- Bin ich auf Reisen und in den Ferien gut geschützt?
- Falls ich aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werde, bin ich hinsichtlich Lohnausfall genügend versichert?
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Planen Sie frühzeitig
Beachten Sie, dass für den Abschluss der meisten Zusatzversicherungen ein Maximalalter besteht und wir Sie nur aufnehmen können, wenn Sie die Gesundheitsprüfung bestanden haben.
Für bestimmte Themen besteht ausserdem eine Karenzfrist: Sie müssen nach Abschluss der Versicherung eine gewisse Zeit warten, bis die ersten Leistungen übernommen werden. Bei Brillen und Kontaktlinsen zum Beispiel beträgt diese Wartefrist ein Jahr. Schliessen Sie Zusatzversicherungen also rechtzeitig ab.
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Optimieren Sie Ihre Versicherungsdeckung finanziell
Folgende Fragen helfen Ihnen bei der Optimierung:
- Stimmt die Wahl meiner Franchise noch?
- Stimmt die Wahl meines Versicherungsmodells in der Grundversicherung?
- Kann ich von Rabatten profitieren und Prämien sparen?
- Habe ich ein Anrecht auf eine kantonale Prämienverbilligung?
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Fragen und Antworten
- Wann sollte ich meine Versicherungen überprüfen?
Jeder Zeitpunkt ist dafür geeignet. Ganz besonders empfehlen wir Ihnen eine Auslegeordnung, wenn sich Ihre Lebenssituation, Ihr Sicherheitsbedürfnis oder Ihre finanzielle Situation ändert: Wenn Sie zum Beispiel mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenziehen, heiraten oder ein Kind erwarten.
Denken Sie dabei immer an die Zukunft und versuchen Sie, den künftigen Versicherungsbedarf abzuschätzen. Zusatzversicherungen sollten Sie unbedingt abschliessen, bevor Sie deren Leistungen benötigen.
- Wie kann ich Lücken in meinen Versicherungen schliessen?
Lücken schliessen Sie über Zusatzversicherungen. Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater erklärt Ihnen gerne Ihre aktuelle Versicherungssituation und welche Zusatzversicherungen Sie optimal schützen.
- Kann ich meine Grundversicherung jederzeit optimieren?
Der Wechsel in ein anderes Grundversicherungsmodell ist jeweils per 1. Januar mit Frist bis zum 30. November bzw. bis zum letzten Arbeitstag im November möglich. Ausgenommen davon ist der Wechsel vom Standardmodell mit der Franchise von CHF 300.– für Erwachsene und Jugendliche (CHF 0.¬– für Kinder) in ein alternatives Grundversicherungsmodell. Dies ist jeweils auf den Ersten des Folgemonats möglich.
Ihre Jahresfranchise hingegen können Sie jeweils nur auf den 1. Januar des Folgejahres erhöhen oder senken.
Eine Senkung der Franchise melden Sie uns bitte schriftlich bis zum letzten Arbeitstag im November des Vorjahres.
Eine Erhöhung der Franchise melden Sie uns bitte ebenfalls schriftlich bis zum letzten Arbeitstag im Dezember des Vorjahres.
Hier gleich online prüfen
Prüfen und optimieren Sie Ihre Versicherung gleich online. Im Kundenportal finden Sie Ihre Police und alle weiteren Versicherungsunterlagen.
Sind Sie auf die nächste Lebensphase vorbereitet?
Oft bieten neue Lebensabschnitte Anlass, die eigene Versicherungssituation zu hinterfragen und frühzeitig anzupassen. Die Grafik zeigt Ihnen solche typischen Lebensphasen und -ereignisse.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre aktuelle Versicherung zu überprüfen. Rufen Sie einfach Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater an.
Prüfen Sie Ihre aktuelle Versicherung
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Altersbereich 0 bis 18 Jahre
0 bis 3 Jahre
Schützen Sie Ihr neugeborenes Kind mit einer Grundversicherung und allfälligen Zusatzversicherungen.
Wir empfehlen Ihnen, schon vor der Geburt eine Zahnzusatzversicherung abzuschliessen. Diese übernimmt Kosten, die von der Grundversicherung nicht gedeckt sind und schützt vor den finanziellen Folgen rund um die Zähne. Für Kinder empfehlen wir insbesondere die Leistungsklasse 4, denn bis zum 20. Altersjahr übernehmen wir 75 % der Kosten für Kieferorthopädie ohne betragliche Limite. Zudem erlassen wir Ihnen in der Leistungsklasse 4 die Prämie bis zum Jahresende nach dem 1. Geburtstag.
Bis Ende des 4. Lebensjahres
Schliessen Sie spätestens jetzt eine Zahnzusatzversicherung ab, falls Sie das noch nicht getan haben. Bis einen Monat vor dem 5. Geburtstag erhalten Sie die Leistungsklasse 3 und 4 ohne Vorlage eines zahnärztlichen Attests.
Ab 16 Jahren
Ihr Kind beginnt eine Lehre? Dann ist es künftig durch den Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Sie können die Unfalldeckung in der Krankenversicherung Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes ausschliessen und zahlen so tiefere Prämien. Wie das geht, erfahren Sie auf der Seite Unfallversicherung ein- oder ausschliessen.
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Altersbereich 19 bis 25 Jahre
Das Gesetz gibt in der Grundversicherung nur zwei Altersstufen vor: Kinder und Erwachsene. Die KPT bietet für junge Erwachsene zusätzlich eine Altersstufe von 19 bis 25 Jahren an – mit einem attraktiven Rabatt von 7,5% gegenüber der Erwachsenenprämie.
Mit der Erreichung Ihrer Volljährigkeit können Sie ab dem 1. Januar des Folgejahres Ihren Vertrag selber mit der Krankenkasse abschliessen. Sie können auch die Franchise, das Grundversicherungsmodell und Ihre Zusatzversicherungen zukünftig selber wählen.
Wenn Sie es wünschen, lösen wir Sie auf den 1. Januar des nächsten Kalenderjahres aus dem Versicherungsdossier Ihrer Eltern und Sie erhalten eine eigene Familien-Nummer. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Familie verwalten.
Bitte beachten Sie in der Ausbildung oder im Studium: Wenn Sie sich noch in der Ausbildung befinden oder studieren, teilt Ihnen die kantonale Anlaufstelle Ihres Wohnkantons mit, ob Sie allenfalls Anspruch auf Prämienverbilligung haben.
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Altersbereich ab 26 Jahren
Per 1. Januar nach Ihrem 25. Geburtstag kommen Sie automatisch in die Altersstufe III der KPT und zahlen die Erwachsenenprämie. Ein guter Zeitpunkt, Ihre Versicherung zu überprüfen.
Zusammenziehen, Heirat oder Nachwuchs
In einem gemeinsamen Haushalt oder spätestens bei Heirat oder frühzeitig vor der Geburt eines Kindes empfehlen wir Ihnen, die Familienmitglieder gemeinsam zu verwalten, indem Sie alle unter einer gemeinsamen Familien-Nummer zusammenführen. Die Administration wird so einfacher für Sie. Sie benötigen zum Beispiel nur noch ein Login für das Kundenportal KPTnet. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf der Seite Familie verwalten.
Auszug aus dem Elternhaus oder Trennung
Wenn Sie oder Ihre Kinder aus einem gemeinsamen Haushalt ausziehen, teilen Sie die Versicherungen administrativ wieder auf. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Familie verwalten.
Sorgen Sie sich frühzeitig um Ihre Gesundheit
Ab 40 Jahren empfehlen Fachleute bestimmte medizinische Voruntersuchungen sowie jährliche Kontrollen. Sorgen Sie sich frühzeitig um Ihre Gesundheit. Besteht Bedarf für zusätzlichen Versicherungsschutz, bedenken Sie, dass für die meisten Zusatzversicherungen eine Gesundheitsprüfung nötig ist. Oft müssen Sie auch Wartefristen bis zur ersten Leistungsübernahme, sogenannte Karenzfristen, einhalten.
Bitte beachten Sie: Für den Abschluss vieler Zusatzversicherungen gilt ein Maximalalter. Es liegt in der Regel bei 65 Jahren.
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Schutz bei Unfall
Start in den Berufsalltag, längerer Militär- oder Zivildiensteinsatz
Wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig sind, versichert er Sie gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle. Sie können deshalb die Unfalldeckung in Ihrer obligatorischen Krankenpflegeversicherung ausschliessen. Wie einfach das geht, erfahren Sie auf der Seite Unfallversicherung ein-/ausschliessen.
Während eines militärischen oder zivildienstlichen Einsatzes, der mehr als 60 aufeinanderfolgende Tage dauert, können Sie die ganze Grundversicherung inklusive Unfalldeckung sistieren. Sie sind in dieser Zeit durch die Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert. Erfahren Sie auf der Seite Unfallversicherung ein-/ausschliessen, wie Sie Ihre Deckung anpassen können.
Mehr Geld – auch für Ihre Gesundheit
Haben Sie eine Beförderung erhalten oder steht Ihnen aus anderen Gründen ein grösseres Budget zur Verfügung? Überlegen Sie, ob Sie sich jetzt bei Ihrer Krankenversicherung etwas mehr Leistung oder Komfort gönnen wollen – zum Beispiel, indem Sie eine Zusatzversicherung für die halbprivate Abteilung im Spital abschliessen.
Arbeitslosigkeit
Sobald Sie sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Ihres Wohnortes als arbeitslos angemeldet haben und Sie sämtliche Anspruchsvoraussetzungen gemäss dem Arbeitslosenversicherungsgesetz erfüllen, sind Sie über das RAV bei der SUVA gegen Nichtberufsunfall versichert. Dies gilt auch für Zwischenverdienste und Teilarbeitslosigkeit. Sind Sie nicht beim RAV angemeldet oder erfüllen nicht sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, müssen Sie bei Ihrer Krankenversicherung unbedingt die Unfalldeckung wieder einschliessen.
Hausfrau/Hausmann, Pensionierte oder Selbstständigerwerbende
Sobald Sie nicht im Angestelltenverhältnis berufstätig sind oder weniger als acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, müssen Sie die Unfalldeckung bei Ihrer Krankenversicherung einschliessen.
Wir empfehlen Ihnen, zusätzlich die Unfallzusatzversicherung für Pflegeleistungen abzuschliessen, um ungedeckte Heilungskosten nach einem Unfall zu versichern. Sie übernimmt Leistungen wie Hauspflege, Haushaltshilfe, Erholungs- und Badekuren, Transporte und Rettungen. Diese Zusatzversicherung erfordert keine Gesundheitsprüfung.
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Schutz bei Rechtsstreitigkeiten
Streitigkeiten mit den Nachbarn, Unfälle im Strassenverkehr, Rechtsfälle im Gesundheitswesen, im Internet, auf Reisen oder mit Ihrem Arbeitgeber verursachen rasch hohe Kosten für rechtlichen Beistand. Wir empfehlen Ihnen deshalb, einen privaten Rechtsschutz abzuschliessen, bevor ein Rechtsfall eintritt.
Gesundheitsrechtsschutz inklusive Patientenrechtsschutz
Streitigkeiten mit Ärztinnen, Ärzten oder Spitälern können ins Geld gehen. Darum ist der Gesundheitsrechtsschutz bei der KPT in der ambulanten Zusatzversicherung Pulse inbegriffen.
Verkehrs- und Privatrechtsschutz-Versicherung
Ob Streitigkeiten unter Nachbarn, Mietzinserhöhung, fristlose Kündigung oder unverschuldeter Unfall: Zählen Sie auf professionelle Unterstützung und kommen Sie dank der Verkehrs- und Privatrechtsschutz-Versicherung zu Ihrem Recht.
Rechtsschutz im Internet
Die Internetrechtsschutz-Versicherung bietet rechtliche Hilfe und finanzielle Unterstützung bei Online-Verträgen. Aber auch bei Cyber-Mobbing, Phishing und Hacking sowie Drohung, Nötigung und Erpressung. Ebenfalls versichert sind Rechtsstreitigkeiten, wenn Sie Opfer eines Kreditkartenmissbrauchs im Internet werden, sowie Fälle im Zusammenhang mit der Verletzung von Urheber-, Namens- und Markenrechten. Das Beste: Wenn Sie das Kundenportal KPTnet nutzen, ist der Internet-Rechtsschutz für Sie kostenlos mit dabei.
Der Auslandrechtsschutz auf Reisen
Ein komplizierter Rechtsfall nach einem Autounfall in den Ferien ist leider nichts Ungewöhnliches. Mit der Reise- und Ferienversicherung der KPT sind Sie auch im Ausland gegen Rechtsstreitigkeiten versichert. In allen drei Leistungsklassen der ambulanten Zusatzversicherung Pulse ist die Reise- und Ferienversicherung für acht Wochen pro Jahr inbegriffen.
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Auslandaufenthalt oder auswandern
Auf längeren Auslandsreisen, während einem Studium im Ausland oder wenn Ihr Arbeitgeber Sie ins Ausland sendet, bleiben Sie in der Schweiz versicherungspflichtig. Das gilt selbst dann, wenn Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde abmelden.
Wohnsitz im Ausland innerhalb der EU-/EFTA-Staaten
Das Personenfreizügigkeitsabkommen regelt in Bezug auf die Krankenversicherungspflicht das Erwerbsortprinzip, wonach eine Grenzgängerin oder ein Grenzgänger mit (ausschliesslicher) Erwerbstätigkeit in der Schweiz auch der schweizerischen Versicherungspflicht unterliegt. Dies gilt auch für Rentnerinnen oder Rentner sowie für nicht erwerbstätige Familienmitglieder beider Personengruppen. Das heisst: Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen EU-/EFTA-Staat, beziehen Ihr Einkommen oder Ihre Rente aber nach wie vor aus der Schweiz, dann bleiben Sie und Ihre nicht erwerbstätigen Familienmitglieder in der Schweiz versicherungspflichtig.
Sie können die Grundversicherung für die Schweiz kündigen und wir stellen Ihnen eine passende Offerte für Ihren Wohnsitz im entsprechenden EU-/EFTA-Staat zu. Da es sich um ein kompliziertes Thema handelt, kontaktieren Sie am besten Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater und schildern Ihre Situation.
Wenn Sie in ein Land innerhalb der EU-/EFTA-Staaten auswandern und für einen Arbeitgeber vor Ort arbeiten, unterstehen Sie nicht mehr der Versicherungspflicht in der Schweiz. Sie können Ihre Grundversicherung wechseln. Falls Sie auf die gewohnte Schweizer Sicherheit nicht verzichten möchten, empfehlen wir Ihnen unsere Freiwillige Krankenversicherung. Sie bietet Ihnen weltweit einen verlässlichen Versicherungsschutz.
Wohnsitz im Ausland ausserhalb der EU-/EFTA-Staaten
Wenn Sie in ein Land ausserhalb der EU-/EFTA-Staaten auswandern, unterstehen Sie nicht mehr der Versicherungspflicht in der Schweiz. Sie können Ihre Grundversicherung kündigen. Falls Sie auf die gewohnte Schweizer Sicherheit nicht verzichten möchten, empfehlen wir Ihnen unsere Freiwillige Krankenversicherung. Sie bietet Ihnen weltweit einen verlässlichen Versicherungsschutz.
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Schwangerschaft und Geburt
Aus der Grundversicherung werden bei Mutterschaft bis und mit Ende der 12. Schwangerschaftswoche
- die gleichen Leistungen wie bei Krankheit und
- die besonderen Leistungen bei Mutterschaft übernommen.
Auf diesen Leistungen werden in der Grundversicherung keine Kostenbeteiligung – also Franchise und Selbstbehalt – erhoben.
Ab der 13. Schwangerschaftswoche sowie bis und mit acht Wochen nach der Geburt werden durch die Grundversicherungen zudem folgende Leistungen ohne Kostenbeteiligung – wiederum ohne Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag – übernommen:
- allgemeine Leistungen bei Krankheit
- Pflegeleistungen bei Krankheit
- Geburtsgebrechen
- Unfälle
- strafloser Abbruch der Schwangerschaft
- besondere Leistungen bei Mutterschaft
Bitte beachten Sie: Bei Leistungen im Zusammenhang mit Präventionsmassnahmen, Unfällen oder Zahnleistungen wird eine Kostenbeteiligung erhoben.
Grundversicherung
In Ihrem Wohnkanton übernimmt die Grundversicherung die volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals. Dabei handelt es sich um Spitäler und Kliniken, die vom Kanton einen Leistungsauftrag erhalten haben. Wählen Sie ein Spital in einem anderen Kanton, sind die Kosten gemäss Tarif Ihres Wohnkantons gedeckt.
Die Grundversicherung leistet zudem 150 Franken an Geburtsvorbereitungskurse, die von anerkannten Hebammen durchgeführt werden. Bei einer notwendigen Stillberatung übernimmt die Grundversicherung maximal drei Sitzungen.
Zusatzversicherungen
Die ambulante Zusatzversicherung Pulse übernimmt einen Beitrag an Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen. Beachten Sie die Karenzfrist und schliessen Sie die Versicherung mindestens 270 Tage vor der Geburt ab. Am besten besprechen Sie die Details mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater.
Melden Sie Ihr Baby vor der Geburt an
Die vorgeburtliche Anmeldung hat den Vorteil, dass Sie die meisten Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung abschliessen können. Davon ausgenommen sind die Spitalkostenversicherung halbprivat und privat sowie die Aufnahmegarantie-Versicherung Sicuranta.
Für einen optimalen Schutz empfehlen wir Ihnen, folgende Zusatzversicherungen für Ihr Kind abzuschliessen. Damit schliessen Sie Leistungslücken der Grundversicherung und profitieren von zusätzlichen Vorteilen:
- Die ambulante Zusatzversicherung Pulse übernimmt – je nach Leistungsklasse – Kosten für Medikamente, Brillengläser und Kontaktlinsen sowie für Alternativmedizin und weitere ambulante Leistungen.
- Die Spitalkostenversicherung allgemeine Abteilung bietet eine volle Deckung in der allgemeinen Abteilung aller Schweizer Spitäler.
- Die Zahnbehandlungs-Versicherung übernimmt Zahnstellungskorrekturen. Für Kinder empfehlen wir die Leistungsklasse 6.
- Die Sicuranta Aufnahmegarantieversicherung garantiert die spätere Aufnahme in die halbprivate oder private Spitalkostenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Die Versicherung für Tod und Invalidität bei Krankheit und Unfall zahlt im Ereignisfall das entsprechende Kapital aus.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Mutterschaft, Prämien sparen oder Familie.
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Erwerbsausfall und Kapitalleistungen
Sichern Sie sich und Ihre Familie finanziell ab – für den Fall, dass Sie krank werden oder einen Unfall erleiden und dadurch längere Zeit arbeitsunfähig sind.
Finanzieller Schutz dank Erwerbsausfall-Versicherung
Sind Sie arbeitsunfähig, ist Ihr Arbeitgeber nur für kurze Zeit zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Wenn er keine Erwerbsausfall-Versicherung für Sie abgeschlossen hat oder eine solche Versicherung nur 80% Ihres Gehalts deckt, tragen Sie den finanziellen Schaden. Solche Lücken können Sie mit der Erwerbsausfallversicherung der KPT für eine Dauer von bis zu 730 Tagen schliessen.
Unbedingt empfehlenswert ist diese Versicherung für Selbstständigerwerbende. Sie tragen die finanziellen Folgen eines Erwerbsausfalls von Anfang an selber.
Bitte beachten Sie: Die Erwerbsausfallversicherung bedingt eine Gesundheitsprüfung und Sie müssen eine Karenzfrist abwarten. Planen Sie also rechtzeitig und schliessen Sie die Versicherung ab, bevor Sie arbeitsunfähig werden.
Finanzielle Hilfe im schlimmsten Fall – dank Kapitalleistungen
Zwei mögliche Versicherungen zahlen bei Tod oder Invalidität eine Kapitalleistung aus:
- Die Unfallversicherung für Tod und Invalidität bezahlt den versicherten Betrag aus, wenn die Ursache ein Unfall ist.
- Die Versicherung für Tod und Invalidität bei Krankheit und Unfall zahlt im Ereignisfall das entsprechende Kapital aus.
Die Kapitalleistung hilft Ihnen, den gewohnten Lebensstandard für Sie und Ihre Familie zu erhalten. Sie können davon bei Invalidität zum Beispiel eine Berufsumschulung finanzieren oder Sie sichern finanzielle Verpflichtungen wie eine Hypothek ab.
Die Themen Erwerbsausfall und Versicherungen mit Kapitalleistungen sind sehr komplex. Zögern Sie darum nicht, rufen Sie Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater an.